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Started by Franz Brannt
Tue, 15 Jul 2025 23:40
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Kollateralunverschämtheit
Author: Franz Brannt
Date: Tue, 15 Jul 2025 23:40
Date: Tue, 15 Jul 2025 23:40
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<https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesverfassungsgericht-drohnen-usa-ramstein-jemen-100.html> Menschenrechte sind das Recht des Stärkeren, wieder was gelernt. Ich steig dann mal auf den nächsten Baum und ess eine Banane. -- FB
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: "Wendelin Uez"
Date: Wed, 16 Jul 2025 11:23
Date: Wed, 16 Jul 2025 11:23
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> <https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesverfassungsgericht-drohnen-usa- > ramstein-jemen-100.html> Also ich finde es eher unverschämt zu fordern, dass der deutsche Staat gefälligst allen Menschen auf der ganzen Welt die Einhaltung der Menschenrechte zu garantieren habe. > Menschenrechte sind das Recht des Stärkeren, wieder was gelernt. Ich > steig dann mal auf den nächsten Baum und ess eine Banane. Abgesehen davon, dass das mit dem auf den Baum klettern und eine Banane essen eine unverschämte Anspielung auf angeblich minderwertige Kulturen in südlichen Ländern darstellt zeigt das nur, dass du aus der Realität nicht den richtigen Schluss ziehen kannst und meinst durch die Wiederholung einer nachgeplapperten Behauptung bereits etwas gelernt zu haben. Lies einfach nur die Begründung des Urteils in den Medien nach - die originale Begründung des BGH wirst du ohnehin nicht verstehen, also halte dich an die durchaus zutreffenden Erklärungen in den gängigen Medien. Da steht nämlich genau das drin, warum das Urteil so ausging und nicht anders und was es bedeutet. Das, was du da oben fabuliert hats, findet sich dort jedenfalls nicht. Übrigens: Was den grundsätzlichen Schutz der Menschenrechte auch ausserhalb des deutschen Staatsgebiets betrifft hat der BGH durchaus ja mehr festgeschrieben als bisher anerkannt war.
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Ruediger Lahl
Date: Wed, 16 Jul 2025 11:25
Date: Wed, 16 Jul 2025 11:25
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*Franz Brannt* schrieb: > <https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesverfassungsgericht-drohnen-usa-ramstein-jemen-100.html> > > Menschenrechte sind das Recht des Stärkeren, wieder was gelernt. Ich > steig dann mal auf den nächsten Baum und ess eine Banane. Der wirkliche Skandal ist, dass die hier mit Verfassungsklagen auflaufen können. Letztens so ein Spinner, der uns dafür verantwortlich machen wollte, dass sein Haus im Gletscherwasser absäuft und nun so was. Was kommt als nächstes? Irgendein Waldmensch im Lendenschurz, der klagt, weil in seinem Gebiet Kaffee-Plantagen eingerichtet werden und weil wir so viel Kaffee trinken muss man uns das gesetzlich verbieten? -- bis denne
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Peter Veith
Date: Wed, 16 Jul 2025 11:30
Date: Wed, 16 Jul 2025 11:30
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Wendelin Uez schrieb am 16.07.2025 um 11:23: > Franz Brannt schrieb am 15.07.2025 um 23:40: >> <https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesverfassungsgericht-drohnen-usa- >> ramstein-jemen-100.html> > > Also ich finde es eher unverschämt zu fordern, dass der deutsche Staat > gefälligst allen Menschen auf der ganzen Welt die Einhaltung der > Menschenrechte zu garantieren habe. Es ging schlicht darum, die Verstrickung der BRD in die US-Kriege einzuschränken. Für eine Klage muß man beschwert sein, hier jemenitische Staatsbürger, die vorgeschickt wurden. Schließlich gab es mal solche Aussagen desselben Gerichtes: "Unter den heutigen politischen Bedingungen, in denen Kriege nicht mehr förmlich erklärt werden, steht eine sukzessive Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen dem offiziellen Kriegseintritt gleich." PM 26/2003 des BVerfG der BRD zur Entscheidung vom 25. März 2003 - 2 BvQ 18/03 -, das urteil steht hier: <https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv108034.html> Vorbei. Veith -- Die perfekte Illusion gelingt durch Ablenkung des Publikums. http://ddr-luftwaffe.blogspot.com
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Goetz Schultz
Date: Wed, 16 Jul 2025 11:45
Date: Wed, 16 Jul 2025 11:45
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On 15/07/2025 22:40, Franz Brannt wrote: > > <https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesverfassungsgericht-drohnen-usa-ramstein-jemen-100.html> > > Menschenrechte sind das Recht des Stärkeren, wieder was gelernt. Du meinst sowas ist OK: https://www.bbc.co.uk/news/articles/c3071vp2d8yo Wenn Du meinst die Menschenrechte gelten nur für die Houthis aber nicht für deren Opfer [wären keine Opfer wenn die Houthis die einhalten würden]. Wer Rechte einfordert, sollte die auch selber einhalten. Wenn Zivilisten bei einem Angriff umkommen, dann sollten die Leute sich lieber anschauen wer da Krieg führt. Ist leider meistens unvermeidbar, aus verschiedenen Gründen. Ohne Details ist alles Spekulation. Ich glaube aber nicht, das die gezielt terminiert wurden (sofern sie Zivilisten waren). > Ich steig dann mal auf den nächsten Baum und ess eine Banane. > Ja, besser ist das. -- Cheers, G. Quis custodiet ipsos custodes? ---------------------------->8------------------------------ /"\ \ / ASCII Ribbon Campaign X against HTML e-mail / \ ---------------------------->8------------------------------
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Goetz Schultz
Date: Wed, 16 Jul 2025 11:51
Date: Wed, 16 Jul 2025 11:51
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On 16/07/2025 11:17, Lars Gebauer wrote: > Am 16.07.2025 um 11:25 schrieb Ruediger Lahl: >> *Franz Brannt* schrieb: >>> <https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/ >>> bundesverfassungsgericht-drohnen-usa-ramstein-jemen-100.html> >>> >>> Menschenrechte sind das Recht des Stärkeren, wieder was gelernt. Ich >>> steig dann mal auf den nächsten Baum und ess eine Banane. >> >> Der wirkliche Skandal ist, dass die hier mit Verfassungsklagen auflaufen >> können. Letztens so ein Spinner, der uns dafür verantwortlich machen >> wollte, dass sein Haus im Gletscherwasser absäuft und nun so was. > > Art. 103 GG ist ein Skandal? Ich vermute Du meinst Paragraph 1? > Andere meinen, er sei konstituierend für einen Rechtsstaat. Das das ganze als Klage/Beschwerde zugelassen wurde, ist schon sehr bedenklich. >> Was kommt als nächstes? Irgendein Waldmensch im Lendenschurz, der klagt, >> weil in seinem Gebiet Kaffee-Plantagen eingerichtet werden und weil wir >> so viel Kaffee trinken muss man uns das gesetzlich verbieten? > > Genau. Kein Anspruch auf rechtliches Gehör für Waldmenschen im > Lendenschurz. Sofern er nicht in D ist. Sein Problem in Paraguay sollte unseren Gerichten auch egal sein. -- Cheers, G. Quis custodiet ipsos custodes? ---------------------------->8------------------------------ /"\ \ / ASCII Ribbon Campaign X against HTML e-mail / \ ---------------------------->8------------------------------
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Lars Gebauer
Date: Wed, 16 Jul 2025 12:17
Date: Wed, 16 Jul 2025 12:17
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Am 16.07.2025 um 11:25 schrieb Ruediger Lahl: > *Franz Brannt* schrieb: >> <https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesverfassungsgericht-drohnen-usa-ramstein-jemen-100.html> >> >> Menschenrechte sind das Recht des Stärkeren, wieder was gelernt. Ich >> steig dann mal auf den nächsten Baum und ess eine Banane. > > Der wirkliche Skandal ist, dass die hier mit Verfassungsklagen auflaufen > können. Letztens so ein Spinner, der uns dafür verantwortlich machen > wollte, dass sein Haus im Gletscherwasser absäuft und nun so was. Art. 103 GG ist ein Skandal? Andere meinen, er sei konstituierend für einen Rechtsstaat. > Was kommt als nächstes? Irgendein Waldmensch im Lendenschurz, der klagt, > weil in seinem Gebiet Kaffee-Plantagen eingerichtet werden und weil wir > so viel Kaffee trinken muss man uns das gesetzlich verbieten? Genau. Kein Anspruch auf rechtliches Gehör für Waldmenschen im Lendenschurz. -- "Möchte kurz angeben, hab gerade meine Bachelorarbeit mit ner 1.0 bestanden. Bin jetzt valide Expertin für kapitalismuskritische frühkindliche Bildung, falls ihr sowas mal braucht." https://x.com/jetteniz/status/1483479231384506368
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Goetz Schultz
Date: Wed, 16 Jul 2025 12:18
Date: Wed, 16 Jul 2025 12:18
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On 16/07/2025 12:06, Ruediger Lahl wrote: > *Goetz Schultz* schrieb: > >> On 16/07/2025 11:17, Lars Gebauer wrote: >>> Am 16.07.2025 um 11:25 schrieb Ruediger Lahl: >>>> Der wirkliche Skandal ist, dass die hier mit Verfassungsklagen auflaufen >>>> können. Letztens so ein Spinner, der uns dafür verantwortlich machen >>>> wollte, dass sein Haus im Gletscherwasser absäuft und nun so was. >>> >>> Art. 103 GG ist ein Skandal? > > Nicht der Artikel, sondern dessen hier offensichtlich mögliche Auslegung > ist der Skandal. [war nicht von mir] >> Ich vermute Du meinst Paragraph 1? > > Das Grundgesetz hat keine Paragraphen. Die Artikel haben Absätze. ;-) Versuche ich mir mal zu merken. Habe wenig damit zu tun im Moment. >>> Genau. Kein Anspruch auf rechtliches Gehör für Waldmenschen im >>> Lendenschurz. > > ...vor dem deutschen Verfassungsgericht. [war nicht von mir, siehe meine Antwort - ich bin da mit Dir] -- Cheers, G. Quis custodiet ipsos custodes? ---------------------------->8------------------------------ /"\ \ / ASCII Ribbon Campaign X against HTML e-mail / \ ---------------------------->8------------------------------
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Ruediger Lahl
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:06
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:06
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*Goetz Schultz* schrieb: > On 16/07/2025 11:17, Lars Gebauer wrote: >> Am 16.07.2025 um 11:25 schrieb Ruediger Lahl: >>> Der wirkliche Skandal ist, dass die hier mit Verfassungsklagen auflaufen >>> können. Letztens so ein Spinner, der uns dafür verantwortlich machen >>> wollte, dass sein Haus im Gletscherwasser absäuft und nun so was. >> >> Art. 103 GG ist ein Skandal? Nicht der Artikel, sondern dessen hier offensichtlich mögliche Auslegung ist der Skandal. > Ich vermute Du meinst Paragraph 1? Das Grundgesetz hat keine Paragraphen. Die Artikel haben Absätze. ;-) >> Genau. Kein Anspruch auf rechtliches Gehör für Waldmenschen im >> Lendenschurz. ...vor dem deutschen Verfassungsgericht. -- bis denne
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Lars Gebauer
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:20
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:20
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Am 16.07.2025 um 13:06 schrieb Ruediger Lahl: > *Goetz Schultz* schrieb: >> On 16/07/2025 11:17, Lars Gebauer wrote: >>> Am 16.07.2025 um 11:25 schrieb Ruediger Lahl: >>>> Der wirkliche Skandal ist, dass die hier mit Verfassungsklagen auflaufen >>>> können. Letztens so ein Spinner, der uns dafür verantwortlich machen >>>> wollte, dass sein Haus im Gletscherwasser absäuft und nun so was. >>> >>> Art. 103 GG ist ein Skandal? > > Nicht der Artikel, sondern dessen hier offensichtlich mögliche Auslegung > ist der Skandal. | (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. Welche weiteren oder anderen Auslegungen sind da möglich? -- "Möchte kurz angeben, hab gerade meine Bachelorarbeit mit ner 1.0 bestanden. Bin jetzt valide Expertin für kapitalismuskritische frühkindliche Bildung, falls ihr sowas mal braucht." https://x.com/jetteniz/status/1483479231384506368
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Lars Gebauer
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:26
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:26
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Am 16.07.2025 um 12:51 schrieb Goetz Schultz: > On 16/07/2025 11:17, Lars Gebauer wrote: >> Andere meinen, er sei konstituierend für einen Rechtsstaat. > > Das das ganze als Klage/Beschwerde zugelassen wurde, ist schon sehr > bedenklich. Inwiefern? Es ist "bedenklich" wenn sich jemand mit seinem Problem an ein Gericht wendet? >>> Was kommt als nächstes? Irgendein Waldmensch im Lendenschurz, der klagt, >>> weil in seinem Gebiet Kaffee-Plantagen eingerichtet werden und weil wir >>> so viel Kaffee trinken muss man uns das gesetzlich verbieten? >> >> Genau. Kein Anspruch auf rechtliches Gehör für Waldmenschen im >> Lendenschurz. > > Sofern er nicht in D ist. | (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. Ich lese da keine Möglichkeit einer Ausnahme. 103 (1) ist ein grundrechtsgleiches Recht. -- "Möchte kurz angeben, hab gerade meine Bachelorarbeit mit ner 1.0 bestanden. Bin jetzt valide Expertin für kapitalismuskritische frühkindliche Bildung, falls ihr sowas mal braucht." https://x.com/jetteniz/status/1483479231384506368
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Peter Veith
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:31
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:31
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Lars Gebauer schrieb am 16.07.2025 um 13:20: > Am 16.07.2025 um 13:06 schrieb Ruediger Lahl: >> *Goetz Schultz* schrieb: >>> On 16/07/2025 11:17, Lars Gebauer wrote: >>>> Am 16.07.2025 um 11:25 schrieb Ruediger Lahl: >>>> >>>>> Der wirkliche Skandal ist, dass die hier mit Verfassungsklagen auflaufen >>>>> können. Letztens so ein Spinner, der uns dafür verantwortlich machen >>>>> wollte, dass sein Haus im Gletscherwasser absäuft und nun so was. >>>> >>>> Art. 103 GG ist ein Skandal? >> >> Nicht der Artikel, sondern dessen hier offensichtlich mögliche Auslegung >> ist der Skandal. > > | (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. > > Welche weiteren oder anderen Auslegungen sind da möglich? Leute, ein VHS-Kurs "Recht" sollte ausreichen! Sofern "jemand" gegen die Drohnenmorde der USA, ausgeführt über ein Relais" in der BRD rechtlich vorgehen möchte, muß er "beschwert" sein. Ich z.B. hätte keine Klagebefugnis, sondern nur die irgendwiegearteten Opfer. Das Wörtchen "jedermann" schließt - im Genderzeitalter fast unglaublich - m/w/d sowie alle Menschen der Welt ein. Mithin waren die Jemenitin grundsätzlich klagebefugt. Es hilft schon, selbst das Urteil zu lesen: <https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rs20250715_2bvr050821.html?nnh112> "Es können auch im Ausland lebende Menschen nicht deutscher Staatsangehörigkeit vor Gefahren, die einen hinreichenden Bezug zur deutschen Staatsgewalt haben, geschützt sein." Veith -- "Unter den heutigen politischen Bedingungen, in denen Kriege nicht mehr förmlich erklärt werden, steht eine sukzessive Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen dem offiziellen Kriegseintritt gleich." PM 26/2003 des BVerfG der BRD zur Entscheidung vom 25. März 2003
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Peter Veith
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:46
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:46
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Ingrid schrieb am 16.07.2025 um 13:31: > Es hilft schon, selbst das Urteil zu lesen: > <https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rs20250715_2bvr050821.html?nnh112> Ich habe mal geschaut, warum die Klage im Kern abgelehnt wurde: BVerfG-Urteil vom 15. Juli 2025 - 2 BvR 508/21 - * Es handele "sich bei dem von deutschem Staatsgebiet – der Air Base Ramstein – ausgehenden Beitrag nur um die bloße technische Herstellung einer Daten- und Kommunikationsverbindung zwischen der Drohne und den Führungseinrichtungen in den USA ohne Entscheidungselemente [...] und die technische Weiterleitung von Daten an sich [wäre] „normativ neutral“ (...) und in der Gesamtschau auch nur von untergeordnetem Gewicht". * Eine "ernsthafte Gefahr, dass durch den Einsatz bewaffneter Drohnen im Jemen systematisch das humanitäre Völkerrecht und das Recht auf Leben gemäß Art. 6 IPbpR verletzt werden, ergibt sich aus den fachgerichtlichen Feststellungen nicht". * "Aus dem präventiven Charakter der Schutzpflichten folgt, dass bereits eingetretene Völkerrechtsverstöße keine konstitutive Voraussetzung für das Bestehen einer Schutzpflicht sind (...)." "Weder die – teilweise umstrittenen – Rechtsansichten US-amerikanischer Regierungen (...) und kritische internationale Stellungnahmen zur Einsatzpraxis (...) noch eine Gesamtbetrachtung (...) genügen, um hier eine ernsthafte Gefahr künftiger systematischer Verletzungen des anwendbaren Völkerrechts anzunehmen." Hübsch: "Die (hohe) Zahl ziviler Opfer kann für sich genommen – ohne Hinzutreten weiterer Elemente – die ernsthafte Gefahr systematischer Verstöße gegen das hier einschlägige Völkerrecht nicht begründen." Veith -- "Unter den heutigen politischen Bedingungen, in denen Kriege nicht mehr förmlich erklärt werden, steht eine sukzessive Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen dem offiziellen Kriegseintritt gleich." PM 26/2003 des BVerfG der BRD zur Entscheidung vom 25. März 2003
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Goetz Schultz
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:48
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:48
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On 16/07/2025 13:24, Ruediger Lahl wrote: > *Goetz Schultz* schrieb: > >> On 16/07/2025 12:06, Ruediger Lahl wrote: >>> *Goetz Schultz* schrieb: >>>> On 16/07/2025 11:17, Lars Gebauer wrote: >>>>> Art. 103 GG ist ein Skandal? >>> >>> Nicht der Artikel, sondern dessen hier offensichtlich mögliche Auslegung >>> ist der Skandal. >> >> [war nicht von mir] > > Lars sehe ich nur, wenn ihn jemand quotet und ab und zu antworte ich > dann mal auf seinen Teil in einem Posting, das hier ankommt. Ich denke, > die Quoteebenen verdeutlichen das dann ausreichend. War nur so als Hinweis - ich bin da resistent :-) -- Cheers, G. Quis custodiet ipsos custodes? ---------------------------->8------------------------------ /"\ \ / ASCII Ribbon Campaign X against HTML e-mail / \ ---------------------------->8------------------------------
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Goetz Schultz
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:49
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:49
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On 16/07/2025 12:20, Lars Gebauer wrote: > Am 16.07.2025 um 13:06 schrieb Ruediger Lahl: >> *Goetz Schultz* schrieb: >>> On 16/07/2025 11:17, Lars Gebauer wrote: >>>> Am 16.07.2025 um 11:25 schrieb Ruediger Lahl: >>>>> Der wirkliche Skandal ist, dass die hier mit Verfassungsklagen >>>>> auflaufen >>>>> können. Letztens so ein Spinner, der uns dafür verantwortlich machen >>>>> wollte, dass sein Haus im Gletscherwasser absäuft und nun so was. >>>> >>>> Art. 103 GG ist ein Skandal? >> >> Nicht der Artikel, sondern dessen hier offensichtlich mögliche Auslegung >> ist der Skandal. > > | (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. > > Welche weiteren oder anderen Auslegungen sind da möglich? > Kannst Du wenigstens die Zitatebenen korrigieren? Die Aussage war nicht von mir. -- Cheers, G. Quis custodiet ipsos custodes? ---------------------------->8------------------------------ /"\ \ / ASCII Ribbon Campaign X against HTML e-mail / \ ---------------------------->8------------------------------
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Goetz Schultz
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:52
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:52
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On 16/07/2025 12:31, Peter Veith wrote: > Lars Gebauer schrieb am 16.07.2025 um 13:20: > >> Am 16.07.2025 um 13:06 schrieb Ruediger Lahl: >>> *Goetz Schultz* schrieb: >>>> On 16/07/2025 11:17, Lars Gebauer wrote: >>>>> Am 16.07.2025 um 11:25 schrieb Ruediger Lahl: >>>>> >>>>>> Der wirkliche Skandal ist, dass die hier mit Verfassungsklagen auflaufen >>>>>> können. Letztens so ein Spinner, der uns dafür verantwortlich machen >>>>>> wollte, dass sein Haus im Gletscherwasser absäuft und nun so was. >>>>> >>>>> Art. 103 GG ist ein Skandal? >>> >>> Nicht der Artikel, sondern dessen hier offensichtlich mögliche Auslegung >>> ist der Skandal. >> >> | (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. >> >> Welche weiteren oder anderen Auslegungen sind da möglich? > > Leute, ein VHS-Kurs "Recht" sollte ausreichen! > > Sofern "jemand" gegen die Drohnenmorde der USA, ausgeführt über ein > Relais" in der BRD rechtlich vorgehen möchte, muß er "beschwert" sein. > Ich z.B. hätte keine Klagebefugnis, sondern nur die irgendwiegearteten > Opfer. > > Das Wörtchen "jedermann" schließt - im Genderzeitalter fast unglaublich > - m/w/d sowie alle Menschen der Welt ein. Mithin waren die Jemenitin > grundsätzlich klagebefugt. > > Es hilft schon, selbst das Urteil zu lesen: > <https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rs20250715_2bvr050821.html?nnh112> > > "Es können auch im Ausland lebende Menschen nicht deutscher > Staatsangehörigkeit vor Gefahren, die einen hinreichenden Bezug zur > deutschen Staatsgewalt haben, geschützt sein." > > Veith Dir ist schon klar, das wenn US was von deren Basen vornimmt, D einfach nur da stehen und zusehen kann? Das ist das gleiche wie damals bei den UK-Kasernen. Die bleiben draussen. -- Cheers, G. Quis custodiet ipsos custodes? ---------------------------->8------------------------------ /"\ \ / ASCII Ribbon Campaign X against HTML e-mail / \ ---------------------------->8------------------------------
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Lars Gebauer
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:55
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:55
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Am 16.07.2025 um 13:31 schrieb Peter Veith: > Lars Gebauer schrieb am 16.07.2025 um 13:20: >> Am 16.07.2025 um 13:06 schrieb Ruediger Lahl: >>> *Goetz Schultz* schrieb: >>>> On 16/07/2025 11:17, Lars Gebauer wrote: >>>>> Am 16.07.2025 um 11:25 schrieb Ruediger Lahl: >>>>>> Der wirkliche Skandal ist, dass die hier mit Verfassungsklagen auflaufen >>>>>> können. Letztens so ein Spinner, der uns dafür verantwortlich machen >>>>>> wollte, dass sein Haus im Gletscherwasser absäuft und nun so was. >>>>> >>>>> Art. 103 GG ist ein Skandal? >>> >>> Nicht der Artikel, sondern dessen hier offensichtlich mögliche Auslegung >>> ist der Skandal. >> >> | (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. >> >> Welche weiteren oder anderen Auslegungen sind da möglich? > > Leute, ein VHS-Kurs "Recht" sollte ausreichen! > > Sofern "jemand" gegen die Drohnenmorde der USA, ausgeführt über ein > Relais" in der BRD rechtlich vorgehen möchte, muß er "beschwert" sein. > Ich z.B. hätte keine Klagebefugnis, sondern nur die irgendwiegearteten > Opfer. Richtig, Dir würde die Aktivlegitimation fehlen. Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet nicht, daß Jeder wegen Allem klagen darf. > Das Wörtchen "jedermann" schließt - im Genderzeitalter fast unglaublich > - m/w/d sowie alle Menschen der Welt ein. Richtig - es handelt sich insofern um ein universales Recht. > Mithin waren die Jemenitin grundsätzlich klagebefugt. Zweifellos. Und wenn sie klagebefugt ist, hat das Gericht auch darüber zu befinden. Womit ja nichts darüber gesagt ist, wie die Entscheidung des Gerichts ausfällt. > "Es können auch im Ausland lebende Menschen nicht deutscher > Staatsangehörigkeit vor Gefahren, die einen hinreichenden Bezug zur > deutschen Staatsgewalt haben, geschützt sein." Offenbar sah das Gericht diesen Bezug grundsätzlich als gegeben an. -- "Möchte kurz angeben, hab gerade meine Bachelorarbeit mit ner 1.0 bestanden. Bin jetzt valide Expertin für kapitalismuskritische frühkindliche Bildung, falls ihr sowas mal braucht." https://x.com/jetteniz/status/1483479231384506368
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Goetz Schultz
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:55
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:55
23 lines
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On 16/07/2025 12:46, Peter Veith wrote: > Hübsch: "Die (hohe) Zahl ziviler Opfer kann für sich genommen – ohne > Hinzutreten weiterer Elemente – die ernsthafte Gefahr systematischer > Verstöße gegen das hier einschlägige Völkerrecht nicht begründen." > > Veith Im Krieg werden nun mal auch Unschuldige zu Opfern. Ist einfach so. Finde ich auch nicht prickelnd aber ohne die weiteren Umstände will ich da auch nicht diskutieren. Oder hast Du da Details? -- Cheers, G. Quis custodiet ipsos custodes? ---------------------------->8------------------------------ /"\ \ / ASCII Ribbon Campaign X against HTML e-mail / \ ---------------------------->8------------------------------
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Goetz Schultz
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:58
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:58
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On 16/07/2025 12:26, Lars Gebauer wrote: > Am 16.07.2025 um 12:51 schrieb Goetz Schultz: >> On 16/07/2025 11:17, Lars Gebauer wrote: >>> Andere meinen, er sei konstituierend für einen Rechtsstaat. >> >> Das das ganze als Klage/Beschwerde zugelassen wurde, ist schon sehr >> bedenklich. > > Inwiefern? Es ist "bedenklich" wenn sich jemand mit seinem Problem an > ein Gericht wendet? > >>>> Was kommt als nächstes? Irgendein Waldmensch im Lendenschurz, der >>>> klagt, >>>> weil in seinem Gebiet Kaffee-Plantagen eingerichtet werden und weil wir >>>> so viel Kaffee trinken muss man uns das gesetzlich verbieten? >>> >>> Genau. Kein Anspruch auf rechtliches Gehör für Waldmenschen im >>> Lendenschurz. >> >> Sofern er nicht in D ist. > > | (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. > > Ich lese da keine Möglichkeit einer Ausnahme. > > 103 (1) ist ein grundrechtsgleiches Recht. > Das mit "am deutschen Wesen soll die Welt genesen" ist 1918 zu Ende gewesen. Was meinst was es $Süd-Amerikanischen Staat [als Beispiel] juckt, was ein dt. Verfassungsgericht zu sagen hat? -- Cheers, G. Quis custodiet ipsos custodes? ---------------------------->8------------------------------ /"\ \ / ASCII Ribbon Campaign X against HTML e-mail / \ ---------------------------->8------------------------------
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Ruediger Lahl
Date: Wed, 16 Jul 2025 14:24
Date: Wed, 16 Jul 2025 14:24
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*Goetz Schultz* schrieb: > On 16/07/2025 12:06, Ruediger Lahl wrote: >> *Goetz Schultz* schrieb: >>> On 16/07/2025 11:17, Lars Gebauer wrote: >>>> Art. 103 GG ist ein Skandal? >> >> Nicht der Artikel, sondern dessen hier offensichtlich mögliche Auslegung >> ist der Skandal. > > [war nicht von mir] Lars sehe ich nur, wenn ihn jemand quotet und ab und zu antworte ich dann mal auf seinen Teil in einem Posting, das hier ankommt. Ich denke, die Quoteebenen verdeutlichen das dann ausreichend. -- bis denne
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Goetz Schultz
Date: Wed, 16 Jul 2025 14:26
Date: Wed, 16 Jul 2025 14:26
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On 16/07/2025 14:07, Lars Gebauer wrote: > Am 16.07.2025 um 14:48 schrieb Goetz Schultz: >> On 16/07/2025 13:24, Ruediger Lahl wrote: >>> *Goetz Schultz* schrieb: >>>> [war nicht von mir] >>> >>> Lars sehe ich nur, wenn ihn jemand quotet und ab und zu antworte ich >>> dann mal auf seinen Teil in einem Posting, das hier ankommt. Ich denke, >>> die Quoteebenen verdeutlichen das dann ausreichend. >> >> War nur so als Hinweis - ich bin da resistent :-) > > Offenbear doch nicht. wie <f1a868f2- > aec0-4608-91dc-5b8cab89e8af@news.goetz.co.uk> nur 1 Min. später zeigt. > Ruediger hat Dich nicht auf dem Radar - da kann ich so was schon mal nachsehen :-P -- Cheers, G. Quis custodiet ipsos custodes? ---------------------------->8------------------------------ /"\ \ / ASCII Ribbon Campaign X against HTML e-mail / \ ---------------------------->8------------------------------
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Goetz Schultz
Date: Wed, 16 Jul 2025 14:32
Date: Wed, 16 Jul 2025 14:32
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On 16/07/2025 14:09, Peter Veith wrote: > Goetz Schultz schrieb am 16.07.2025 um 14:55: > >> On 16/07/2025 12:46, Peter Veith wrote: >> >>> Hübsch: "Die (hohe) Zahl ziviler Opfer kann für sich genommen – ohne >>> Hinzutreten weiterer Elemente – die ernsthafte Gefahr systematischer >>> Verstöße gegen das hier einschlägige Völkerrecht nicht begründen." >> >> Im Krieg werden nun mal auch Unschuldige zu Opfern. Ist einfach so. >> Finde ich auch nicht prickelnd aber ohne die weiteren Umstände will ich >> da auch nicht diskutieren. Oder hast Du da Details? > > Nur ein Zitat: > <https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rs20250715_2bvr050821.html?nnh112> > > Veith Ich meinte eigentlich Details *was* da passiert ist. Das da Personen terminiert wurden ist klar. Aber die Umstände sind da interessant. Wenn die fernab jeglicher möglicher Zielpersonen gewesen sind oder Anlagen, dann hat das schon was anderes, als wenn die auf/neben Raketenbasen waren oder im Konvoi mit $ZIELPERSONEN. Kollateralschäden sollten vermieden werden, kann man aber nicht immer. Krieg ist eben kein vorhersagbares Unterfangen. -- Cheers, G. Quis custodiet ipsos custodes? ---------------------------->8------------------------------ /"\ \ / ASCII Ribbon Campaign X against HTML e-mail / \ ---------------------------->8------------------------------
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Goetz Schultz
Date: Wed, 16 Jul 2025 14:33
Date: Wed, 16 Jul 2025 14:33
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On 16/07/2025 14:07, Peter Veith wrote: > Goetz Schultz schrieb am 16.07.2025 um 14:52: > >> On 16/07/2025 12:31, Peter Veith wrote: >>> Es hilft schon, selbst das Urteil zu lesen: >>> <https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rs20250715_2bvr050821.html?nnh112> >>> >>> "Es können auch im Ausland lebende Menschen nicht deutscher >>> Staatsangehörigkeit vor Gefahren, die einen hinreichenden Bezug zur >>> deutschen Staatsgewalt haben, geschützt sein." >> >> Dir ist schon klar, das wenn US was von deren Basen vornimmt, D einfach >> nur da stehen und zusehen kann? Das ist das gleiche wie damals bei den >> UK-Kasernen. Die bleiben draussen. > > Ja, klar, Besatzungsrecht. > > Das kann / darf das BVerfG naheliegend nicht schreiben, da hilft nur > schwurbeln, würden Friedenshetzer schreiben, ich niemals! > > Solche Hetzer würden das sogar bei den einzelnen Argumenten des Gerichts > festmachen, dort wo viel mit Kommentaren, Literaturverweisen und anderen > Urteilen um sich geworfen wird, das ist meist der kritische Punkt. > > Tip: Gilt bei Schreiben der Verwaltung ebenso. > > Im konkreten Fall wurde die bloße technische Durchleitung ohne eigene > Entscheidungsbefugnis wohl als unkritisch angesehen. > > Viel Text brauchten die Richter jedoch, um zu begründen, warum aus der > offenbar unstrittige Tatsche, daß die USA in der _Vergangenheit_ das > humanitäre Völkerrecht gebrochen hat und lt. ihren offiziellen > Rechtsverständnis die _Absicht_ hat, das weiter zu tun, keine > BRD-Schutzpflicht für die _Zukunft_ folgen würde. > > Schon eine Leistung, der Richter. > > Veith Wann kommen die ersten Russen und sagen das durch deutsche Waffen ihre Leute umgekommen sind? Ist für mich so auf der gleichen Ebene. Krieg ist eben nicht kontrollierbar. -- Cheers, G. Quis custodiet ipsos custodes? ---------------------------->8------------------------------ /"\ \ / ASCII Ribbon Campaign X against HTML e-mail / \ ---------------------------->8------------------------------
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Goetz Schultz
Date: Wed, 16 Jul 2025 14:36
Date: Wed, 16 Jul 2025 14:36
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On 16/07/2025 14:04, Lars Gebauer wrote: > Am 16.07.2025 um 14:49 schrieb Goetz Schultz: >> On 16/07/2025 12:20, Lars Gebauer wrote: >>> Am 16.07.2025 um 13:06 schrieb Ruediger Lahl: >>>> *Goetz Schultz* schrieb: >>>>> On 16/07/2025 11:17, Lars Gebauer wrote: >>>>>> Art. 103 GG ist ein Skandal? >>>> >>>> Nicht der Artikel, sondern dessen hier offensichtlich mögliche >>>> Auslegung >>>> ist der Skandal. >>> >>> | (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. >>> >>> Welche weiteren oder anderen Auslegungen sind da möglich? >> >> Kannst Du wenigstens die Zitatebenen korrigieren? > > Korrigieren? Was ist falsch? > >> Die Aussage war nicht von mir. > > Kommst Du mit Zitatebenen nicht oder nicht mehr klar? Ffs ....scheinbar nicht - war Problem mit meiner Optik. Die Zeile mit Ruediger habe komplett ausgeblendet .... Ebene waren schon korrekt. -- Cheers, G. Quis custodiet ipsos custodes? ---------------------------->8------------------------------ /"\ \ / ASCII Ribbon Campaign X against HTML e-mail / \ ---------------------------->8------------------------------
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Goetz Schultz
Date: Wed, 16 Jul 2025 14:44
Date: Wed, 16 Jul 2025 14:44
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On 16/07/2025 14:00, Lars Gebauer wrote: > Am 16.07.2025 um 14:58 schrieb Goetz Schultz: >> On 16/07/2025 12:26, Lars Gebauer wrote: >>> Am 16.07.2025 um 12:51 schrieb Goetz Schultz: >>>> On 16/07/2025 11:17, Lars Gebauer wrote: >>>>> Genau. Kein Anspruch auf rechtliches Gehör für Waldmenschen im >>>>> Lendenschurz. >>>> >>>> Sofern er nicht in D ist. >>> >>> | (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. >>> >>> Ich lese da keine Möglichkeit einer Ausnahme. >>> >>> 103 (1) ist ein grundrechtsgleiches Recht. >> >> Das mit "am deutschen Wesen soll die Welt genesen" ist 1918 zu Ende >> gewesen. > > Das ist richtig. Und deswegen gilt dieses grundrechtsgleiche Recht > zuerst einmal in D. > >> Was meinst was es $Süd-Amerikanischen Staat [als Beispiel] juckt, was >> ein dt. Verfassungsgericht zu sagen hat? > > Das ist für die Geltung in D ziemlich egal. > Eben und mWn sind US-Basen kein deutsches Hoheitsgebiet (war zumindest noch IIRC so als ich in D war). Ich kenne es nur von UK-Kasernen, da war deutsches GG ein Papier. -- Cheers, G. Quis custodiet ipsos custodes? ---------------------------->8------------------------------ /"\ \ / ASCII Ribbon Campaign X against HTML e-mail / \ ---------------------------->8------------------------------
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Goetz Schultz
Date: Wed, 16 Jul 2025 14:58
Date: Wed, 16 Jul 2025 14:58
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On 16/07/2025 14:38, Peter Veith wrote: > Goetz Schultz schrieb am 16.07.2025 um 15:32: > >> On 16/07/2025 14:09, Peter Veith wrote: >>> Goetz Schultz schrieb am 16.07.2025 um 14:55: >>>> On 16/07/2025 12:46, Peter Veith wrote: >>>> >>>>> Hübsch: "Die (hohe) Zahl ziviler Opfer kann für sich genommen – ohne >>>>> Hinzutreten weiterer Elemente – die ernsthafte Gefahr systematischer >>>>> Verstöße gegen das hier einschlägige Völkerrecht nicht begründen." >>>> >>>> Im Krieg werden nun mal auch Unschuldige zu Opfern. Ist einfach so. >>>> Finde ich auch nicht prickelnd aber ohne die weiteren Umstände will ich >>>> da auch nicht diskutieren. Oder hast Du da Details? >>> >>> Nur ein Zitat: >>> <https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rs20250715_2bvr050821.html?nnh112> >> >> Ich meinte eigentlich Details *was* da passiert ist. Das da Personen >> terminiert wurden ist klar. Aber die Umstände sind da interessant. Wenn >> die fernab jeglicher möglicher Zielpersonen gewesen sind oder Anlagen, >> dann hat das schon was anderes, als wenn die auf/neben Raketenbasen >> waren oder im Konvoi mit $ZIELPERSONEN. Kollateralschäden sollten >> vermieden werden, kann man aber nicht immer. Krieg ist eben kein >> vorhersagbares Unterfangen. > > Hast Du den Link gesehen, drauf geklickt und das Urteil gelesen? > > Da das BVerfG kein Tatsachengericht mehr ist, steht dort nur lapidar: > "Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige der Republik Jemen und leben > mit ihren Familien in der Ortschaft Khashamer, Distrikt Al-Qutn, Provinz > Hadramaut im Jemen. Sie sind Neffen eines muslimischen Geistlichen, der > am 29. August 2012 zusammen mit einem mit ihnen verwandten Polizisten > und drei mutmaßlichen Mitgliedern der Organisation Al-Qaida auf der > arabischen Halbinsel (Al-Qaida in the Arabian Peninsula <AQAP>) infolge > eines Drohneneinsatzes der USA auf dem Platz vor der Moschee in > Khashamer getötet wurde." > > Etwas mehr könnte in den Vorinstanzen stehen: > * Urteil des Verwaltungsgerichts Köln > vom 27. Mai 2015 - 3 K 5625/14 - > * Urteil des Bundesverwaltungsgerichts > vom 25. November 2020 - BVerwG 6 C 7.19 - > > Google ist auch Dein freund: > > * > <https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_koeln/j2015/3_K_5625_14_Urteil_20150527.html> > * <https://www.bverwg.de/de/251120U6C7.19.0> > > Veith Kollateralschaden. Passiert im Krieg. Nicht schön, ist aber nun mal so. Sind die auch vor den US Supreme Court gezogen? Waren ja letztendlich US Drohnen (Dank Deinem Link kann man auch ersehen das die ihre eigenen Leitlinien haben). -- Cheers, G. Quis custodiet ipsos custodes? ---------------------------->8------------------------------ /"\ \ / ASCII Ribbon Campaign X against HTML e-mail / \ ---------------------------->8------------------------------
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Lars Gebauer
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:00
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:00
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Am 16.07.2025 um 14:58 schrieb Goetz Schultz: > On 16/07/2025 12:26, Lars Gebauer wrote: >> Am 16.07.2025 um 12:51 schrieb Goetz Schultz: >>> On 16/07/2025 11:17, Lars Gebauer wrote: >>>> Genau. Kein Anspruch auf rechtliches Gehör für Waldmenschen im >>>> Lendenschurz. >>> >>> Sofern er nicht in D ist. >> >> | (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. >> >> Ich lese da keine Möglichkeit einer Ausnahme. >> >> 103 (1) ist ein grundrechtsgleiches Recht. > > Das mit "am deutschen Wesen soll die Welt genesen" ist 1918 zu Ende > gewesen. Das ist richtig. Und deswegen gilt dieses grundrechtsgleiche Recht zuerst einmal in D. > Was meinst was es $Süd-Amerikanischen Staat [als Beispiel] > juckt, was ein dt. Verfassungsgericht zu sagen hat? Das ist für die Geltung in D ziemlich egal. -- "Möchte kurz angeben, hab gerade meine Bachelorarbeit mit ner 1.0 bestanden. Bin jetzt valide Expertin für kapitalismuskritische frühkindliche Bildung, falls ihr sowas mal braucht." https://x.com/jetteniz/status/1483479231384506368
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Lars Gebauer
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:04
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:04
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Am 16.07.2025 um 14:49 schrieb Goetz Schultz: > On 16/07/2025 12:20, Lars Gebauer wrote: >> Am 16.07.2025 um 13:06 schrieb Ruediger Lahl: >>> *Goetz Schultz* schrieb: >>>> On 16/07/2025 11:17, Lars Gebauer wrote: >>>>> Art. 103 GG ist ein Skandal? >>> >>> Nicht der Artikel, sondern dessen hier offensichtlich mögliche Auslegung >>> ist der Skandal. >> >> | (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. >> >> Welche weiteren oder anderen Auslegungen sind da möglich? > > Kannst Du wenigstens die Zitatebenen korrigieren? Korrigieren? Was ist falsch? > Die Aussage war nicht von mir. Kommst Du mit Zitatebenen nicht oder nicht mehr klar? -- "Möchte kurz angeben, hab gerade meine Bachelorarbeit mit ner 1.0 bestanden. Bin jetzt valide Expertin für kapitalismuskritische frühkindliche Bildung, falls ihr sowas mal braucht." https://x.com/jetteniz/status/1483479231384506368
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Lars Gebauer
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:07
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:07
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Am 16.07.2025 um 14:48 schrieb Goetz Schultz: > On 16/07/2025 13:24, Ruediger Lahl wrote: >> *Goetz Schultz* schrieb: >>> [war nicht von mir] >> >> Lars sehe ich nur, wenn ihn jemand quotet und ab und zu antworte ich >> dann mal auf seinen Teil in einem Posting, das hier ankommt. Ich denke, >> die Quoteebenen verdeutlichen das dann ausreichend. > > War nur so als Hinweis - ich bin da resistent :-) Offenbear doch nicht. wie <f1a868f2-aec0-4608-91dc-5b8cab89e8af@news.goetz.co.uk> nur 1 Min. später zeigt. -- "Möchte kurz angeben, hab gerade meine Bachelorarbeit mit ner 1.0 bestanden. Bin jetzt valide Expertin für kapitalismuskritische frühkindliche Bildung, falls ihr sowas mal braucht." https://x.com/jetteniz/status/1483479231384506368
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Goetz Schultz
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:07
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:07
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On 16/07/2025 14:46, Peter Veith wrote: > Goetz Schultz schrieb am 16.07.2025 um 15:33: > > [<https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rs20250715_2bvr050821.html?nnh112>] >> Wann kommen die ersten Russen und sagen das durch deutsche Waffen ihre >> Leute umgekommen sind? Ist für mich so auf der gleichen Ebene. > > Du hast das Urteil nicht gelesen, gell?! Nicht zu Zeitpunkt :-) (zumindest nicht alles) > Solange die BRD und die Ukraine nach hiesiger Auffassung diese Waffen > im Einklang mit dem Völkerrecht einsetzt und mit deutschen Waffen > zukünftig keine Kriegsverbrechen begangen werden, stehst Du mit Deiner > Meinung ("gleichen Ebene") alleine da. Ich habe in der Tat jetzt Probleme, die ukrainische Kriegsdoktrin hier einzubringen (schon alleine weil ich sie nicht kenne). Ok, war ein Sche***-Vergleich, weil (bisher) die Waffen nicht via irgendwelchen Relais im Einsatz sind. > Es könnte so einfach sein. > > Veith Ja, ich hätte einfach nur lesen müssen das Rammstein Relais-Station ist. Von da wird nichts gesteuert, sondern nur weitergeleitet. -- Cheers, G. Quis custodiet ipsos custodes? ---------------------------->8------------------------------ /"\ \ / ASCII Ribbon Campaign X against HTML e-mail / \ ---------------------------->8------------------------------
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Peter Veith
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:07
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Goetz Schultz schrieb am 16.07.2025 um 14:52: > On 16/07/2025 12:31, Peter Veith wrote: >> Es hilft schon, selbst das Urteil zu lesen: >> <https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rs20250715_2bvr050821.html?nnh112> >> >> "Es können auch im Ausland lebende Menschen nicht deutscher >> Staatsangehörigkeit vor Gefahren, die einen hinreichenden Bezug zur >> deutschen Staatsgewalt haben, geschützt sein." > > Dir ist schon klar, das wenn US was von deren Basen vornimmt, D einfach > nur da stehen und zusehen kann? Das ist das gleiche wie damals bei den > UK-Kasernen. Die bleiben draussen. Ja, klar, Besatzungsrecht. Das kann / darf das BVerfG naheliegend nicht schreiben, da hilft nur schwurbeln, würden Friedenshetzer schreiben, ich niemals! Solche Hetzer würden das sogar bei den einzelnen Argumenten des Gerichts festmachen, dort wo viel mit Kommentaren, Literaturverweisen und anderen Urteilen um sich geworfen wird, das ist meist der kritische Punkt. Tip: Gilt bei Schreiben der Verwaltung ebenso. Im konkreten Fall wurde die bloße technische Durchleitung ohne eigene Entscheidungsbefugnis wohl als unkritisch angesehen. Viel Text brauchten die Richter jedoch, um zu begründen, warum aus der offenbar unstrittige Tatsche, daß die USA in der _Vergangenheit_ das humanitäre Völkerrecht gebrochen hat und lt. ihren offiziellen Rechtsverständnis die _Absicht_ hat, das weiter zu tun, keine BRD-Schutzpflicht für die _Zukunft_ folgen würde. Schon eine Leistung, der Richter. Veith -- "Die (hohe) Zahl ziviler Opfer kann für sich genommen (...) die ernsthafte Gefahr systematischer Verstöße gegen das hier einschlägige Völkerrecht nicht begründen." BVerfG-Urteil vom 15.07.2025, 2 BvR 508/21 http://ddr-luftwaffe.blogspot.com
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Peter Veith
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:09
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:09
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Goetz Schultz schrieb am 16.07.2025 um 14:55: > On 16/07/2025 12:46, Peter Veith wrote: > >> Hübsch: "Die (hohe) Zahl ziviler Opfer kann für sich genommen – ohne >> Hinzutreten weiterer Elemente – die ernsthafte Gefahr systematischer >> Verstöße gegen das hier einschlägige Völkerrecht nicht begründen." > > Im Krieg werden nun mal auch Unschuldige zu Opfern. Ist einfach so. > Finde ich auch nicht prickelnd aber ohne die weiteren Umstände will ich > da auch nicht diskutieren. Oder hast Du da Details? Nur ein Zitat: <https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rs20250715_2bvr050821.html?nnh112> Veith -- "Unter den heutigen politischen Bedingungen, in denen Kriege nicht mehr förmlich erklärt werden, steht eine sukzessive Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen dem offiziellen Kriegseintritt gleich." PM 26/2003 des BVerfG der BRD zur Entscheidung vom 25. März 2003
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: "Wendelin Uez"
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:14
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:14
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> Es ging schlicht darum, die Verstrickung der BRD in die US-Kriege > einzuschränken. Verstrickung setzt eine gewisse aktive Beteiligung voraus, selbst Duldung wäre keine Verstrickung. In diesem Fall gibt es aber nicht mal eine Duldung, wohl aber ein gegenseitiges Regel- und Vertragswerk, das bspw. den USA gewisse Rechte zugesteht, die nicht nachträglich nach Lust & Laune durch einen der Beteiligten abgeändert werden können. Und vorgeschickt werden da noch ganz andere als die Kläger, die nur ihre Unterschrift geleistet haben.
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Goetz Schultz
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:20
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:20
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On 16/07/2025 14:50, Peter Veith wrote: > Goetz Schultz schrieb am 16.07.2025 um 15:44: > >> Eben und mWn sind US-Basen kein deutsches Hoheitsgebiet (war zumindest >> noch IIRC so als ich in D war). Ich kenne es nur von UK-Kasernen, da war >> deutsches GG ein Papier. > > BITTE > > Formal gilt: > <https://www.bundestag.de/resource/blob/496186/c79bbbd4241baf26abc435d96daccff6/wd-2-004-17-pdf-data.pdf> > > NatĂĽrlich gelten Sonderrechte, in einfacher Sprache: > <https://www.dw.com/de/ramstein-us-milit%C3%A4rbasis-in-deutschland/a-61593746> > > Veith Danke. Mein Kenntnisstand ist nicht mehr aktuell in dem Bereich. -- Cheers, G. Quis custodiet ipsos custodes? ---------------------------->8------------------------------ /"\ \ / ASCII Ribbon Campaign X against HTML e-mail / \ ---------------------------->8------------------------------
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Dr. Joachim Neud
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:24
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:24
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Peter Veith <veith@snafu.de> wrote: > Goetz Schultz schrieb am 16.07.2025 um 15:58: > >> On 16/07/2025 14:38, Peter Veith wrote: >>> <https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_koeln/j2015/3_K_5625_14_Urteil_20150527.html> >>> * <https://www.bverwg.de/de/251120U6C7.19.0> >>> >> >> Kollateralschaden. > > Nein, lies endlich das Urteil! > > Es waren gezielte Tötungen eines / mehrerer Böser (RoboCop, wissennoch) > und die weiteren, zivilen Opfer waren (sind) einkalkuliert aka ein > hochrangiger Böse rechtfertigt ggf. 99 zufällig danebenstehenden > unschuldigen Opfer. > >> Passiert im Krieg. Nicht schön, ist aber nun mal so. > > Alltag der Drohnenmorde. > >> Sind die auch vor den US Supreme Court gezogen? Waren ja letztendlich >> US Drohnen (Dank Deinem Link kann man auch ersehen das die ihre eigenen >> Leitlinien haben). > > Alles dorten schon lange abgeschmettert. So sind sie, die Guten. > > Hier ging es um die Kriegsbeteiligung der BRD, in dem Fall geringfügig, > aber immerhin. > > Veith Heul doch. -- please forgive my iPhone typos
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Goetz Schultz
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:26
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:26
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On 16/07/2025 15:03, Peter Veith wrote: > Goetz Schultz schrieb am 16.07.2025 um 15:58: > >> On 16/07/2025 14:38, Peter Veith wrote: >>> <https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_koeln/j2015/3_K_5625_14_Urteil_20150527.html> >>> * <https://www.bverwg.de/de/251120U6C7.19.0> >>> >> >> Kollateralschaden. > > Nein, lies endlich das Urteil! > > Es waren gezielte Tötungen eines / mehrerer Böser (RoboCop, wissennoch) > und die weiteren, zivilen Opfer waren (sind) einkalkuliert aka ein > hochrangiger Böse rechtfertigt ggf. 99 zufällig danebenstehenden > unschuldigen Opfer. Habe ich - auch den Bezug auf die US Policies. >> Passiert im Krieg. Nicht schön, ist aber nun mal so. > > Alltag der Drohnenmorde. Wo die Schäden geringer sind als zB. Cluster-Bomben in Syrien. >> Sind die auch vor den US Supreme Court gezogen? Waren ja letztendlich >> US Drohnen (Dank Deinem Link kann man auch ersehen das die ihre eigenen >> Leitlinien haben). > > Alles dorten schon lange abgeschmettert. So sind sie, die Guten. Tja, Policies, > Hier ging es um die Kriegsbeteiligung der BRD, in dem Fall geringfügig, > aber immerhin. > > Veith Weil die eine Relais-Station benutzt haben? Da waren nicht mal die Operator am Boden vor Ort. Demnächst noch weil jmd auf dem Anflug unseren Luftraum und Flugüberwachung nutzte? -- Cheers, G. Quis custodiet ipsos custodes? ---------------------------->8------------------------------ /"\ \ / ASCII Ribbon Campaign X against HTML e-mail / \ ---------------------------->8------------------------------
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Goetz Schultz
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:29
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:29
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On 16/07/2025 15:06, Lars Gebauer wrote: > Am 16.07.2025 um 15:58 schrieb Goetz Schultz: >> Sind die auch vor den US Supreme Court gezogen? > > Weiß ich nicht. Spielt für eine Klage vor einem deutschen Gericht auf > deutschem Boden und die Anwendbarkeit deutschen Rechtes enbenfalls auf > deutschem Boden auch überhaupt keine Rolle. Wer kommt dann noch alles weil Flugzeuge über unser Land geflogen sind oder weil man Telefonanrufe durch den Internetknoten in Frankfurt geroutet hat? In D waren keine "Piloten" vor Ort. -- Cheers, G. Quis custodiet ipsos custodes? ---------------------------->8------------------------------ /"\ \ / ASCII Ribbon Campaign X against HTML e-mail / \ ---------------------------->8------------------------------
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Peter Veith
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:38
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:38
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Goetz Schultz schrieb am 16.07.2025 um 15:32: > On 16/07/2025 14:09, Peter Veith wrote: >> Goetz Schultz schrieb am 16.07.2025 um 14:55: >>> On 16/07/2025 12:46, Peter Veith wrote: >>> >>>> Hübsch: "Die (hohe) Zahl ziviler Opfer kann für sich genommen – ohne >>>> Hinzutreten weiterer Elemente – die ernsthafte Gefahr systematischer >>>> Verstöße gegen das hier einschlägige Völkerrecht nicht begründen." >>> >>> Im Krieg werden nun mal auch Unschuldige zu Opfern. Ist einfach so. >>> Finde ich auch nicht prickelnd aber ohne die weiteren Umstände will ich >>> da auch nicht diskutieren. Oder hast Du da Details? >> >> Nur ein Zitat: >> <https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rs20250715_2bvr050821.html?nnh112> > > Ich meinte eigentlich Details *was* da passiert ist. Das da Personen > terminiert wurden ist klar. Aber die Umstände sind da interessant. Wenn > die fernab jeglicher möglicher Zielpersonen gewesen sind oder Anlagen, > dann hat das schon was anderes, als wenn die auf/neben Raketenbasen > waren oder im Konvoi mit $ZIELPERSONEN. Kollateralschäden sollten > vermieden werden, kann man aber nicht immer. Krieg ist eben kein > vorhersagbares Unterfangen. Hast Du den Link gesehen, drauf geklickt und das Urteil gelesen? Da das BVerfG kein Tatsachengericht mehr ist, steht dort nur lapidar: "Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige der Republik Jemen und leben mit ihren Familien in der Ortschaft Khashamer, Distrikt Al-Qutn, Provinz Hadramaut im Jemen. Sie sind Neffen eines muslimischen Geistlichen, der am 29. August 2012 zusammen mit einem mit ihnen verwandten Polizisten und drei mutmaßlichen Mitgliedern der Organisation Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel (Al-Qaida in the Arabian Peninsula <AQAP>) infolge eines Drohneneinsatzes der USA auf dem Platz vor der Moschee in Khashamer getötet wurde." Etwas mehr könnte in den Vorinstanzen stehen: * Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. Mai 2015 - 3 K 5625/14 - * Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2020 - BVerwG 6 C 7.19 - Google ist auch Dein freund: * <https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_koeln/j2015/3_K_5625_14_Urteil_20150527.html> * <https://www.bverwg.de/de/251120U6C7.19.0> Veith -- "Unter den heutigen politischen Bedingungen, in denen Kriege nicht mehr förmlich erklärt werden, steht eine sukzessive Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen dem offiziellen Kriegseintritt gleich." PM 26/2003 des BVerfG der BRD zur Entscheidung vom 25. März 2003
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Peter Veith
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:46
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:46
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Goetz Schultz schrieb am 16.07.2025 um 15:33: [<https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rs20250715_2bvr050821.html?nnh112>] > Wann kommen die ersten Russen und sagen das durch deutsche Waffen ihre > Leute umgekommen sind? Ist für mich so auf der gleichen Ebene. Du hast das Urteil nicht gelesen, gell?! Solange die BRD und die Ukraine nach hiesiger Auffassung diese Waffen im Einklang mit dem Völkerrecht einsetzt und mit deutschen Waffen zukünftig keine Kriegsverbrechen begangen werden, stehst Du mit Deiner Meinung ("gleichen Ebene") alleine da. Es könnte so einfach sein. Veith -- "Die (hohe) Zahl ziviler Opfer kann für sich genommen (...) die ernsthafte Gefahr systematischer Verstöße gegen das hier einschlägige Völkerrecht nicht begründen." BVerfG-Urteil vom 15.07.2025, 2 BvR 508/21 http://ddr-luftwaffe.blogspot.com
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Peter Veith
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:50
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:50
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Goetz Schultz schrieb am 16.07.2025 um 15:44: > Eben und mWn sind US-Basen kein deutsches Hoheitsgebiet (war zumindest > noch IIRC so als ich in D war). Ich kenne es nur von UK-Kasernen, da war > deutsches GG ein Papier. BITTE Formal gilt: <https://www.bundestag.de/resource/blob/496186/c79bbbd4241baf26abc435d96daccff6/wd-2-004-17-pdf-data.pdf> NatĂĽrlich gelten Sonderrechte, in einfacher Sprache: <https://www.dw.com/de/ramstein-us-milit%C3%A4rbasis-in-deutschland/a-61593746> Veith -- Das ist die Freiheit die sie meinen. http://ddr-luftwaffe.blogspot.com.
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Lars Gebauer
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:58
Date: Wed, 16 Jul 2025 15:58
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Am 16.07.2025 um 15:44 schrieb Goetz Schultz: > On 16/07/2025 14:00, Lars Gebauer wrote: >> Am 16.07.2025 um 14:58 schrieb Goetz Schultz: >>> Was meinst was es $Süd-Amerikanischen Staat [als Beispiel] juckt, was >>> ein dt. Verfassungsgericht zu sagen hat? >> >> Das ist für die Geltung in D ziemlich egal. > > Eben und mWn sind US-Basen kein deutsches Hoheitsgebiet (war zumindest > noch IIRC so als ich in D war). https://www.bundestag.de/resource/blob/496186/c79bbbd4241baf26abc435d96daccff6/wd-2-004-17-pdf-data.pdf > Ich kenne es nur von UK-Kasernen, da war > deutsches GG ein Papier. Du meinst, deswegen hätten die Briten dort Narrenfreiheit gehabt? -- "Möchte kurz angeben, hab gerade meine Bachelorarbeit mit ner 1.0 bestanden. Bin jetzt valide Expertin für kapitalismuskritische frühkindliche Bildung, falls ihr sowas mal braucht." https://x.com/jetteniz/status/1483479231384506368
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Lars Gebauer
Date: Wed, 16 Jul 2025 16:02
Date: Wed, 16 Jul 2025 16:02
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Am 16.07.2025 um 15:44 schrieb Goetz Schultz: > On 16/07/2025 14:00, Lars Gebauer wrote: >> Am 16.07.2025 um 14:58 schrieb Goetz Schultz: >>> Was meinst was es $Süd-Amerikanischen Staat [als Beispiel] juckt, was >>> ein dt. Verfassungsgericht zu sagen hat? >> >> Das ist für die Geltung in D ziemlich egal. > > Eben und mWn sind US-Basen kein deutsches Hoheitsgebiet (war zumindest > noch IIRC so als ich in D war). https://www.bundestag.de/resource/blob/496186/c79bbbd4241baf26abc435d96daccff6/wd-2-004-17-pdf-data.pdf Adressat eines eventuellen Urteils wäre übrigens die deutsche Regierung gewesen. (Nur, falls Dir das nicht klar sein sollte.) > Ich kenne es nur von UK-Kasernen, da war > deutsches GG ein Papier. Du meinst, deswegen hätten die Briten dort Narrenfreiheit gehabt? -- "Möchte kurz angeben, hab gerade meine Bachelorarbeit mit ner 1.0 bestanden. Bin jetzt valide Expertin für kapitalismuskritische frühkindliche Bildung, falls ihr sowas mal braucht." https://x.com/jetteniz/status/1483479231384506368
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Peter Veith
Date: Wed, 16 Jul 2025 16:03
Date: Wed, 16 Jul 2025 16:03
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Goetz Schultz schrieb am 16.07.2025 um 15:58: > On 16/07/2025 14:38, Peter Veith wrote: >> <https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_koeln/j2015/3_K_5625_14_Urteil_20150527.html> >> * <https://www.bverwg.de/de/251120U6C7.19.0> >> > > Kollateralschaden. Nein, lies endlich das Urteil! Es waren gezielte Tötungen eines / mehrerer Böser (RoboCop, wissennoch) und die weiteren, zivilen Opfer waren (sind) einkalkuliert aka ein hochrangiger Böse rechtfertigt ggf. 99 zufällig danebenstehenden unschuldigen Opfer. > Passiert im Krieg. Nicht schön, ist aber nun mal so. Alltag der Drohnenmorde. > Sind die auch vor den US Supreme Court gezogen? Waren ja letztendlich > US Drohnen (Dank Deinem Link kann man auch ersehen das die ihre eigenen > Leitlinien haben). Alles dorten schon lange abgeschmettert. So sind sie, die Guten. Hier ging es um die Kriegsbeteiligung der BRD, in dem Fall geringfügig, aber immerhin. Veith -- "Unter den heutigen politischen Bedingungen, in denen Kriege nicht mehr förmlich erklärt werden, steht eine sukzessive Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen dem offiziellen Kriegseintritt gleich." PM 26/2003 des BVerfG der BRD zur Entscheidung vom 25. März 2003
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Lars Gebauer
Date: Wed, 16 Jul 2025 16:06
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Am 16.07.2025 um 15:58 schrieb Goetz Schultz: > Sind die auch vor den US Supreme Court gezogen? Weiß ich nicht. Spielt für eine Klage vor einem deutschen Gericht auf deutschem Boden und die Anwendbarkeit deutschen Rechtes enbenfalls auf deutschem Boden auch überhaupt keine Rolle. -- "Möchte kurz angeben, hab gerade meine Bachelorarbeit mit ner 1.0 bestanden. Bin jetzt valide Expertin für kapitalismuskritische frühkindliche Bildung, falls ihr sowas mal braucht." https://x.com/jetteniz/status/1483479231384506368
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Goetz Schultz
Date: Wed, 16 Jul 2025 19:35
Date: Wed, 16 Jul 2025 19:35
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On 16/07/2025 18:38, Lars Gebauer wrote: > Am 16.07.2025 um 16:29 schrieb Goetz Schultz: >> On 16/07/2025 15:06, Lars Gebauer wrote: >>> Am 16.07.2025 um 15:58 schrieb Goetz Schultz: >>>> Sind die auch vor den US Supreme Court gezogen? >>> >>> Weiß ich nicht. Spielt für eine Klage vor einem deutschen Gericht auf >>> deutschem Boden und die Anwendbarkeit deutschen Rechtes ebenfalls auf >>> deutschem Boden auch überhaupt keine Rolle. >> >> Wer kommt dann noch alles weil Flugzeuge über unser Land geflogen sind >> oder weil man Telefonanrufe durch den Internetknoten in Frankfurt >> geroutet hat? In D waren keine "Piloten" vor Ort. > > Auch das spielt für eine Klage vor einem deutschen Gericht auf deutschem > Boden und die Anwendbarkeit deutschen Rechtes auf deutschem Boden > überhaupt keine Rolle. > > Ich verstehe nicht, was Du überhaupt willst. Da hat jemand ein deutsches > Gericht angerufen und dieses Gericht hat sich in der Zuständigkeit > gesehen und hat eine Entscheidung getroffen. > > Was hätte denn das Gericht sonst tun sollen ohne allzusehr auf den > Rechtsstaat zu pfeifen? Das es überhaupt so gekommen ist; ich kann mir vorstellen, das Gerichte (gerade in höheren Instanzen) was besseres zu tun haben (Obwohl das Spiel hier vor'm Supreme Court wegen "Was ist eine Frau?" hätte mich warnen sollen). Es scheint da aber noch eine Person in D involviert zu sein. Ist das der RA oder ein Aktivist? -- Cheers, G. Quis custodiet ipsos custodes? ---------------------------->8------------------------------ /"\ \ / ASCII Ribbon Campaign X against HTML e-mail / \ ---------------------------->8------------------------------
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Lars Gebauer
Date: Wed, 16 Jul 2025 19:38
Date: Wed, 16 Jul 2025 19:38
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Am 16.07.2025 um 16:29 schrieb Goetz Schultz: > On 16/07/2025 15:06, Lars Gebauer wrote: >> Am 16.07.2025 um 15:58 schrieb Goetz Schultz: >>> Sind die auch vor den US Supreme Court gezogen? >> >> Weiß ich nicht. Spielt für eine Klage vor einem deutschen Gericht auf >> deutschem Boden und die Anwendbarkeit deutschen Rechtes ebenfalls auf >> deutschem Boden auch überhaupt keine Rolle. > > Wer kommt dann noch alles weil Flugzeuge über unser Land geflogen sind > oder weil man Telefonanrufe durch den Internetknoten in Frankfurt > geroutet hat? In D waren keine "Piloten" vor Ort. Auch das spielt für eine Klage vor einem deutschen Gericht auf deutschem Boden und die Anwendbarkeit deutschen Rechtes auf deutschem Boden überhaupt keine Rolle. Ich verstehe nicht, was Du überhaupt willst. Da hat jemand ein deutsches Gericht angerufen und dieses Gericht hat sich in der Zuständigkeit gesehen und hat eine Entscheidung getroffen. Was hätte denn das Gericht sonst tun sollen ohne allzusehr auf den Rechtsstaat zu pfeifen? -- "Möchte kurz angeben, hab gerade meine Bachelorarbeit mit ner 1.0 bestanden. Bin jetzt valide Expertin für kapitalismuskritische frühkindliche Bildung, falls ihr sowas mal braucht." https://x.com/jetteniz/status/1483479231384506368
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Lars Gebauer
Date: Wed, 16 Jul 2025 21:10
Date: Wed, 16 Jul 2025 21:10
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Am 16.07.2025 um 20:35 schrieb Goetz Schultz: > On 16/07/2025 18:38, Lars Gebauer wrote: >> Am 16.07.2025 um 16:29 schrieb Goetz Schultz: >>> Wer kommt dann noch alles weil Flugzeuge über unser Land geflogen >>> sind oder weil man Telefonanrufe durch den Internetknoten in >>> Frankfurt geroutet hat? In D waren keine "Piloten" vor Ort. >> >> Auch das spielt für eine Klage vor einem deutschen Gericht auf >> deutschem Boden und die Anwendbarkeit deutschen Rechtes auf deutschem >> Boden überhaupt keine Rolle. >> >> Ich verstehe nicht, was Du überhaupt willst. Da hat jemand ein >> deutsches Gericht angerufen und dieses Gericht hat sich in der >> Zuständigkeit gesehen und hat eine Entscheidung getroffen. >> >> Was hätte denn das Gericht sonst tun sollen ohne allzusehr auf den >> Rechtsstaat zu pfeifen? > > Das es überhaupt so gekommen ist; Huh?! - Die Angelegenheit ist genau ihrem verfahrensrechtlich vorgegebenen Weg gefolgt. Davon abzuweichen wäre mindestens fragwürdig gewesen. > ich kann mir vorstellen, das Gerichte > (gerade in höheren Instanzen) was besseres zu tun haben Klar. Golf spielen, bspw. Aber es steht nunmal in der Job Description eines Richters, daß er sich mit allfälligen Anträgen, Beschwerden, Klagen, ... zu befassen hat. Genau dafür wird er bezahlt. > Es scheint da aber noch eine Person in D involviert zu sein. Ist das der > RA oder ein Aktivist? Weiß ich nicht. (Und ich wüßte ebenso nicht, welche Rolle das spielen sollte.) -- "Möchte kurz angeben, hab gerade meine Bachelorarbeit mit ner 1.0 bestanden. Bin jetzt valide Expertin für kapitalismuskritische frühkindliche Bildung, falls ihr sowas mal braucht." https://x.com/jetteniz/status/1483479231384506368
Re: Kollateralunverschämtheit
Author: Shinji Ikari
Date: Wed, 16 Jul 2025 21:41
Date: Wed, 16 Jul 2025 21:41
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Guten Tag Franz Brannt <address@is.invalid> schrieb ><https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesverfassungsgericht-drohnen-usa-ramstein-jemen-100.html> Naja, wenn man ein Haus/Wohnung vermietet und der Mieter schiesst mit irgendetwas auf Passanten. Ich glaube der Vermieter, Grundstueckseigentuemer ist rechtlich nicht wirklich daran schuld. > Ich steig dann mal auf den nächsten Baum und ess eine Banane. 1. Auch dafuer ist der weder der Baum-/Grunbdstuecksbesitzer verantworlich (sofern nicht Du das bist), noch wird der Supermarktleiter mit seinem Bananenangebot deswegen vor dem Bundesverfassungsgericht verurteilt. 2. Guten Appetit
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