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Article #837599Re: Kollateralunverschämtheit
From: Peter Veith
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:31
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:31
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Lars Gebauer schrieb am 16.07.2025 um 13:20: > Am 16.07.2025 um 13:06 schrieb Ruediger Lahl: >> *Goetz Schultz* schrieb: >>> On 16/07/2025 11:17, Lars Gebauer wrote: >>>> Am 16.07.2025 um 11:25 schrieb Ruediger Lahl: >>>> >>>>> Der wirkliche Skandal ist, dass die hier mit Verfassungsklagen auflaufen >>>>> können. Letztens so ein Spinner, der uns dafür verantwortlich machen >>>>> wollte, dass sein Haus im Gletscherwasser absäuft und nun so was. >>>> >>>> Art. 103 GG ist ein Skandal? >> >> Nicht der Artikel, sondern dessen hier offensichtlich mögliche Auslegung >> ist der Skandal. > > | (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. > > Welche weiteren oder anderen Auslegungen sind da möglich? Leute, ein VHS-Kurs "Recht" sollte ausreichen! Sofern "jemand" gegen die Drohnenmorde der USA, ausgeführt über ein Relais" in der BRD rechtlich vorgehen möchte, muß er "beschwert" sein. Ich z.B. hätte keine Klagebefugnis, sondern nur die irgendwiegearteten Opfer. Das Wörtchen "jedermann" schließt - im Genderzeitalter fast unglaublich - m/w/d sowie alle Menschen der Welt ein. Mithin waren die Jemenitin grundsätzlich klagebefugt. Es hilft schon, selbst das Urteil zu lesen: <https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rs20250715_2bvr050821.html?nnh112> "Es können auch im Ausland lebende Menschen nicht deutscher Staatsangehörigkeit vor Gefahren, die einen hinreichenden Bezug zur deutschen Staatsgewalt haben, geschützt sein." Veith -- "Unter den heutigen politischen Bedingungen, in denen Kriege nicht mehr förmlich erklärt werden, steht eine sukzessive Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen dem offiziellen Kriegseintritt gleich." PM 26/2003 des BVerfG der BRD zur Entscheidung vom 25. März 2003
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