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Article #837599

Re: Kollateralunverschämtheit

#837599
From: Peter Veith
Date: Wed, 16 Jul 2025 13:31
43 lines
1793 bytes
Lars Gebauer schrieb am 16.07.2025 um 13:20:

> Am 16.07.2025 um 13:06 schrieb Ruediger Lahl:
>> *Goetz Schultz* schrieb:
>>> On 16/07/2025 11:17, Lars Gebauer wrote:
>>>> Am 16.07.2025 um 11:25 schrieb Ruediger Lahl:
>>>>
>>>>> Der wirkliche Skandal ist, dass die hier mit Verfassungsklagen auflaufen
>>>>> können. Letztens so ein Spinner, der uns dafür verantwortlich machen
>>>>> wollte, dass sein Haus im Gletscherwasser absäuft und nun so was.
>>>>
>>>> Art. 103 GG ist ein Skandal?
>>
>> Nicht der Artikel, sondern dessen hier offensichtlich mögliche Auslegung
>> ist der Skandal.
>
> | (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
>
> Welche weiteren oder anderen Auslegungen sind da möglich?

Leute, ein VHS-Kurs "Recht" sollte ausreichen!

Sofern "jemand" gegen die Drohnenmorde der USA, ausgeführt über ein
Relais" in der BRD rechtlich vorgehen möchte, muß er "beschwert" sein.
Ich z.B. hätte keine Klagebefugnis, sondern nur die irgendwiegearteten
Opfer.

Das Wörtchen "jedermann" schließt - im Genderzeitalter fast unglaublich
- m/w/d sowie alle Menschen der Welt ein. Mithin waren die Jemenitin
grundsätzlich klagebefugt.

Es hilft schon, selbst das Urteil zu lesen:
<https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rs20250715_2bvr050821.html?nnh112>

"Es können auch im Ausland lebende Menschen nicht deutscher
Staatsangehörigkeit vor Gefahren, die einen hinreichenden Bezug zur
deutschen Staatsgewalt haben, geschützt sein."

Veith
--
"Unter den heutigen politischen Bedingungen, in denen Kriege nicht mehr
förmlich erklärt werden, steht eine sukzessive Verstrickung in
bewaffnete Auseinandersetzungen dem offiziellen Kriegseintritt gleich."
PM 26/2003 des BVerfG der BRD zur Entscheidung vom  25. März 2003

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