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117 total messages Page 3 of 3 Started by Franz Brannt Tue, 15 Jul 2025 23:40
Page 3 of 3 • 117 total messages
Re: Kollateralunverschämtheit
#838045
Author: Goetz Schultz
Date: Mon, 21 Jul 2025 14:32
122 lines
4303 bytes
On 21/07/2025 14:03, Walter Brill wrote:
> Hallo,
>
> Am 20.07.25 um 15:11 schrieb Goetz Schultz:
>> On 20/07/2025 14:07, Walter Brill wrote:
>>> Hallo,
>>>
>>> Am 20.07.25 um 13:35 schrieb Dr. Joachim Neudert:
>>>> Am 20.07.25 um 12:32 schrieb Walter Brill:
>>>>> Hallo,
>>>>>
>>>>> Am 19.07.25 um 16:30 schrieb Ruediger Lahl:
>>>>>> *Walter Brill* schrieb:
>>>>>>
>>>>>>> Am 18.07.25 um 21:28 schrieb Ruediger Lahl:
>>>>>>>> Unser Problem sind die 76 Jahre seit bestehen des GG, in denen in
>>>>>>>> tausenden Richtersprüchen daran herum interpretiert wurde und
>>>>>>>> Grenzen
>>>>>>>> immer weiter aufgeweicht und ausgeweitet wurden. Das konnten wir
>>>>>>>> uns bis
>>>>>>>> vor 10 - 20 Jahren auch noch leisten. Heute steht uns für eine
>>>>>>>> aktuell
>>>>>>>> effektive Rechtsprechung der ganze Mist im Wege. Aber auch das
>>>>>>>> Grundgesetz selbst ist in Teilen nicht mehr zu unserer Realität
>>>>>>>> kompatibel. Hätte der Parlamentarischer Rat damals sehen können,
>>>>>>>> was das
>>>>>>>> von ihnen geschaffene Asylrecht heute für Nachteile mit sich
>>>>>>>> bringt,
>>>>>>>> hätten sie es anders formuliert.
>>>>>>>
>>>>>>> Nunja, "..politisch Verfolgte geniessen Asyl.."!
>>>>>>> Dazu zählt halt auch der zweifelsfreie Nachweis der politischen
>>>>>>> Verfolgung.
>>>>>>
>>>>>> Das Asylrecht im GG entstand wahrscheinlich unter dem Eindruck der
>>>>>> Flüchtlinge aus den durch Russland besetzten ehemaligen deutschen
>>>>>> Gebieten nach dem WW2. Christlich geprägte Menschen aus ähnlichen
>>>>>> Kulturkreisen. 8 - 10 Mio hat die BRD bis in die 50er Jahre
>>>>>> aufgenommen.
>>>>>> Hat wunderbar geklappt.
>>>>>>
>>>>>>> Weiterhin hat die EU damals nicht auf mich gehört, um Europa eine
>>>>>>> 12m
>>>>>>> hohe Mauer zu bauen.
>>>>>>
>>>>>> Dass das ganze auch noch ins EU-Recht übergeschwappt ist, macht es
>>>>>> nun
>>>>>> nicht wirklich leichter.
>>>>>>
>>>>>>> Dazu kommt noch die Mär vom Asylverfahren an den europäischen
>>>>>>> Aussengrenzen und der "klammheimlichen Freude" der Deutschen
>>>>>>> Regierung
>>>>>>> darüber ;-)
>>>>>>
>>>>>> Als EU-Binnenland dürften bei uns IIRC nur einige Boatpeople über
>>>>>> Nord-
>>>>>> und Ostsee anlanden. Alle anderen Asylverfahren müssten die Länder
>>>>>> mit
>>>>>> entsprechender EU-Außengrenze abwickeln. War aber über die Jahre
>>>>>> für die
>>>>>> Staaten sehr bequem, die einfach nach DE durchzuwinken. In DE hat ja
>>>>>> eine gerufen "wir schaffen das". Im Rahmen der Solidarität kann
>>>>>> man den
>>>>>> Staaten auch ruhig ein paar Fälle abnehmen, aber bitte nicht
>>>>>> pauschal ALLE.
>>>>>
>>>>> Ich kann keine EU zusammenschmieden und den Aussenstaaten die
>>>>> Abschirmung zumuten/aufhalsen!
>>>>> Hier liegt der Grundfehler... (12m)
>>>>>
>>>>> Ciao
>>>>> Walter
>>>>
>>>>
>>>> Der Grundfehler liegt eher daran, daß fehlende Aussengrenzen
>>>> niemanden in den Aussenstaaten stören, solange Migranten immer
>>>> weitergezogen sind oder gar weitergeschickt wurden in attraktive
>>>> Staaten wie Deutschland, Niederlande, Schweden, UK. Mit anderen
>>>> Worten diesen Aussenstatten konnte ihre Aussengrenze egal sein, sie
>>>> waren ja nur Transitstaaten.
>>>
>>> (Irgendwie konnte ich das nicht absenden, Timeout Zeugs)
>>>
>>>
>>> Hach!
>>>
>>> Zuerst sind ja wohl die "Aussenstaaten" durch die anschwellende
>>> Migration belastet/überlastet worden und die "Zentralmade(n)" hat
>>> sich nicht darum gekümmert. War ja weit weg!
>>>
>>> Irgendwann wurde es dann in den "Aussenstaaten" ungemütlich und sie
>>> haben die Flüchtlinge einfach weiterwandern lassen. Notlösung halt.
>>>
>>> Auch die Arbeitgeberverbände haben sich die klebrigen Finger gerieben.
>>>
>>> Vorher wurde noch "Alibi-Frontex" gegründet. Aber da war es dann
>>> schon zu spät.
>>>
>>> Nochmal, wir brauchen eine 12m hohe Mauer ;-)
>>
>> "Wir" haben einen 33 Kilometer Wassergraben - hilft auch nichts.
>
>
> Dann schickt euren "Sir Francis Drake" nochmal los ;-)
>
> Ciao
> Walter

Ach watt...wir haben jetzt Borderforce ......


--

Cheers,
    G.

Quis custodiet ipsos custodes?
---------------------------->8------------------------------
   /"\
   \ /  ASCII Ribbon Campaign
    X   against HTML e-mail
   / \
---------------------------->8------------------------------
Re: Kollateralunverschämtheit
#838044
Author: Walter Brill
Date: Mon, 21 Jul 2025 15:28
52 lines
2433 bytes
Hallo,

Am 20.07.25 um 17:11 schrieb Stefan Froehlich:
> On Sat, 19 Jul 2025 16:30:37 Ruediger Lahl wrote:
>> Das Asylrecht im GG entstand wahrscheinlich unter dem Eindruck der
>> Flüchtlinge aus den durch Russland besetzten ehemaligen deutschen
>> Gebieten nach dem WW2.
>
> Eher weniger. Das Asylrecht entstand vor allem unter dem Eindruck
> der Menschen, die rechtzeitig aus Deutschland oder Österreich
> fliehen mussten und zum Teil ganz massive Schwierigkeiten hatten,
> irgendwo anders auf dieser Welt Asyl zu finden (oder halt, auch sehr
> zahlreich, Pech hatten). Nach dem WK-II war maßgeblichen
> Protagonisten in Mitteleuropa ihr Verhalten in den Jahren davor -
> wenigstens öffentlich - sehr peinlich, also hat man sich recht
> großzügig gezeigt, bei ähnlichem Verhalten anderswo hilfsbereit zu
> sein. Inzwischen sind zwei Generationen ins Land gezogen und man
> würde wohl gerne lieber selber wieder auf Menschenrechte verzichten,
> als - ganz im Gegenteil - auch noch hilfsbereit zu sein, wenn andere
> das tun.
>
>> Christlich geprägte Menschen aus ähnlichen Kulturkreisen.
>
> Dafür braucht ja man nun echt kein Asylrecht.
>
>> Als EU-Binnenland dürften bei uns IIRC nur einige Boatpeople über
>> Nord- und Ostsee anlanden. Alle anderen Asylverfahren müssten die
>> Länder mit entsprechender EU-Außengrenze abwickeln.
>
> Dass diese Art der Regelung durch das Dublin-System weder fair,
> praktikabel noch sinnvoll ist, war von Anfang an absehbar und wurde
> ja auch von vielen, klugen Leuten kritisiert. Im Grund genomnen
> müsste das von ganz vorne neu verhandelt werden - scheitert aber
> natürlich daran, dass diejenigen die es sich bequem eingerichtet
> haben (Österreich noch mehr als Deutschland) jeglichen Versuch in
> diese Richtung kategorisch ablehnen.
>
>> War aber über die Jahre für die Staaten sehr bequem, die einfach
>> nach DE durchzuwinken. In DE hat ja eine gerufen "wir schaffen
>> das".
>
> Das ist eine immens verkürzte Sichtweise der Dinge. Und dass man
> Viktor Orban nicht schon längst Manieren beigebracht hat, ist ein
> weiterer Kapitalfehler. Weshalb sollte er sich an irgendwelche
> Regeln halten, wenn diese a) tatsächlich nicht sonderlich fair aus
> seiner Sicht waren und gleicheitig b) Verstöße im Grund genommen gar
> nicht geahndet werden?

Bei Victor kommt noch die "Grosswetterlage" dazu.
Wobei,- aufgeschoben ist nicht aufgehoben ;-)

Ciao
Walter
Re: Kollateralunverschämtheit
#838052
Author: Ulrich D i e z
Date: Mon, 21 Jul 2025 16:39
57 lines
3171 bytes
Ruediger Lahl schrieb:

> Das Grundgesetz/Verfassungsgericht sollte trotzdem für Ausländer tabu sein.

Inwiefern?

Verfassungsbeschwerde reicht man nicht ein, um das Grundgesetz
anzutasten/zu ändern, sondern als außerordentlichen Rechtsbehelf, wenn
man nach Ausschöpfung aller anderen Rechtsbehelfe/
Rechtsschutzmöglichkeiten immer noch meint, dass Instanzen der
öffentlichen Hand sich in einer Weise verfassungswidrig verhalten, die
einen selbst gegenwärtig und unmittelbar betrifft und in einem
Grundrecht oder in einem der in den Artikeln 20 (Absatz 4), 33, 38, 101,
103 und 104 des Grundgesetzes enthaltenen Rechte verletzt.
(Man beachte hierbei, dass es auch Grundrechte gibt, die laut
Grundgesetz explizit nicht allen Menschen, sondern nur Deutschen
eingeräumt sind, Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, z.B.
Ausländern, hingegen nicht, oder nur aufgrund besonderer Abkommen.)

Die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde eignet sich meiner Wahrnehmung
nach eher schlecht als Werkzeug, das Grundgesetz anzugreifen, denn sie
dient dazu, das Grundgesetz insofern zu schützen, als sie ein Mittel
darstellt, darauf zu pochen, dass die öffentliche Hand sich an das
Grundgesetz hält.
Das zeigt sich auch in dem Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht
nicht jede Verfassungsbeschwerde automatisch zur Entscheidung anzunehmen
hat, sondern dem Bundesverfassungsgericht, bevor es eventuell in der
Sache selbst entscheidet, zunächst obliegt, festzustellen, ob die
betreffende Verfassungsbeschwerde überhaupt zur Entscheidung angenommen
werden muss. Der allergrößte Teil der Verfassungsbeschwerden wird durch
Erklärung der Nicht-Annahme der Beschwerde erledigt.
(Laut Jahresbericht 2024 des Bundesverfassungsgerichts,
<https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresbericht/jahresbericht_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2>,

wurden im Jahr 2024 von 4390 von den Kammern erledigten Beschwerden 4358
durch schriftlichen Beschluss der Nichtannahme erledigt - davon wiederum
wurde bei 3558 Entscheidungen im Beschluss die Nichtannahme nicht
begründet, bei 624 Entscheidungen im Beschluss eine Tenorbegründung für
die Nichtannahme abgegeben, und bei 176 Entscheidungen im Beschluss eine
Begründung für die Nichtannahme abgegeben.)
Eine Antwort auf die Frage, wie viele der Dinge, die anders als durch
schriftlichen Beschluss der Nichtannahme erledigt werden, überhaupt von
Ausländern kommen, konnte ich mir anhand dieses Jahresberichts nicht
erschließen.

Wo die Chancen, dass eine eingereichte Verfassungsbeschwerde gar nicht
zur Entscheidung angenommen wird, doch offenbar ohnehin recht gut stehen
- wieso sollen da Ausländer/innen keine Verfassungsbeschwerde einreichen
dürfen, wenn der Rechtsweg erschöpft scheint, sie aber immer noch der
Meinung sind, von einer durch die öffentliche Hand erfolgten Verletzung
derjenigen Grundrechte, die sie haben, oder von einer durch die
öffentliche Hand erfolgten Verletzung mindestens eines der in den
Artikeln 20 (Absatz 4), 33, 38, 101, 103 und 104 des Grundgesetzes
enthaltenen Rechte selbst gegenwärtig und unmittelbar betroffen zu sein?

Mit freundlichem Gruß

Ulrich
Re: Kollateralunverschämtheit
#838069
Author: Stefan+Usenet@Fr
Date: Mon, 21 Jul 2025 16:44
43 lines
1524 bytes
On Mon, 21 Jul 2025 18:10:03 Ruediger Lahl wrote:
> *Ulrich D i e z* schrieb:
>> Ruediger Lahl schrieb:
>>> Das Grundgesetz/Verfassungsgericht sollte trotzdem für Ausländer
>>> tabu sein.

>> Inwiefern?

>> Verfassungsbeschwerde reicht man nicht ein, um das Grundgesetz
>> anzutasten/zu ändern, sondern als außerordentlichen Rechtsbehelf,

> Ja, dann das. Ändert nix an meiner Ansicht.

Das mag sein, dennoch würde ich anregen, an Deiner Ansicht zu
arbeiten.

Ist man von einer Entscheidung deutscher Behörden betroffen, steht
einem, falls diese nicht korrekt ist, selbstverständlich der
Rechtsweg offen - ansonsten hättet ihr einen Willkürstaat. Das muss
auch gegenüber Ausländern gelten.

Gesetzwidrige Entscheidungen sind (vergleichsweise) einfach vor
Gericht zu bekämpfen. Was aber, wenn der Gesetzgeber selbst
geschludert und bei den von ihm erlassenen Gesetzen die Verfassung
nicht beachtet hat? Wieso sollten Ausländer *nicht* darauf hinweisen
dürfen? Im übrigen sind das zwar Anliegen in eigener Sache, im
Gegensatz zu "normalen" Verfahren dienen diejenigen vor dem VfGH
aber auch immer der Allgemeinheit, denn dadurch wird ggf. der
verfassungsmäßige Zustand wiederhergestellt.

> [Rechtswissenschaftliches]
> Ist mir deutlich zu lang und zu ermüdend, Sorry.

Beweis durch Erschöpfung?

Servus,
   Stefan

--
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Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Freude in allen Herzen. Mit Stefan. Ein riesiges Vergnügen!
(Sloganizer)
Re: Kollateralunverschämtheit
#838070
Author: Stefan+Usenet@Fr
Date: Mon, 21 Jul 2025 16:53
30 lines
1233 bytes
On Mon, 21 Jul 2025 17:08:24 Ulrich D i e z wrote:
> [...] meines Wissens ist die Allgemeine Erklärung der
> Menschenrechte in Deutschland nicht einklagbar, da die
> Generalversammlung der Vereinten Nationen kein Rechtsetzungsorgan
> ist und für Deutsches Recht maßgebliche Rechtsetzungsorgane meines
> Wissens bisher nicht geruhten, der Allgemeinen Erklärung der
> Menschenrechte Rechtsverbindlichkeit zu verleihen.

Hm?

Soweit ich weiß hat (auch) Deutschland die EMRK unterzeichnet und
sie somit als verbindliches Recht anerkannt - das daher auch
einklagbar ist. Leider hat man bei euch (im Gegensatz zu z.B.
Österreich) verabsäumt, sie in Verfassungsrang zu heben, sie wird
aber als über dem einfachen Recht stehend betrachtet; es bräuchte
also schon einen Widerspruch zwischen EMRK und Verfassung, um diese
zu übersteuern.

Und da die Menschenrechte ein Subset der EMRK sind, sind letztere in
Deutschland rechtsverbindlich. Das ist so, und das ist auch gut so.
Würde das geändert, wäre der Mantel der Zivilisation dahin.

Servus,
   Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Lachen in der Stille der Einsamkeit: Stefan!
(Sloganizer)
Re: Kollateralunverschämtheit
#838056
Author: Ulrich D i e z
Date: Mon, 21 Jul 2025 17:08
46 lines
1946 bytes
Ruediger Lahl schrieb:

> *Stefan Froehlich* schrieb:
>
>> On Sun, 20 Jul 2025 19:23:39 Ruediger Lahl wrote:
>>> *Stefan Froehlich* schrieb:
>>>> On Fri, 18 Jul 2025 21:28:16 Ruediger Lahl wrote:
>>>>> *Ulrich D i e z* schrieb:
>>>>> Unser Problem sind die 76 Jahre seit bestehen des GG, in denen
>>>>> in tausenden Richtersprüchen daran herum interpretiert wurde und
>>>>> Grenzen immer weiter aufgeweicht und ausgeweitet wurden.
>>
>>>> Inwiefern?
>>
>>> Weil die Rechtsprechung sehr lange nicht mit den heutigen
>>> Problemen konfrontiert war. Man konnte sich den Luxus leisten mit
>>> hohen moralischen Ansprüchen Recht zu sprechen.
>>
>> Menschenrechte sind für Dich also ein Luxus, den man sich nur
>> leisten sollte, wenn man ihn nicht braucht? Das klingt für mich
>> wenig erstrebenswert.
>
> Es ist kein Menschenrecht, vor dem deutschen Verfassungsgericht Klagen
> zu dürfen.

Nach Artikel 8 der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der
Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 (Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte),
<https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf>,
hat jeder Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen
innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach
der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Soweit das Bundesverfassungsgericht zuständig ist, ist es also ein
Menschenrecht, dort Verfassungsbeschwerde einreichen zu dürfen.

Aber in der Bundesrepublik Deutschland muss man diesen Umstand nicht
unbedingt beeindruckend finden - meines Wissens ist die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte in Deutschland nicht einklagbar, da die
Generalversammlung der Vereinten Nationen kein Rechtsetzungsorgan ist
und für Deutsches Recht maßgebliche Rechtsetzungsorgane meines Wissens
bisher nicht geruhten, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Rechtsverbindlichkeit zu verleihen.

Mit freundlichem Gruß

Ulrich
Re: Kollateralunverschämtheit
#838067
Author: Ruediger Lahl
Date: Mon, 21 Jul 2025 18:10
15 lines
422 bytes
*Ulrich D i e z* schrieb:

> Ruediger Lahl schrieb:
>> Das Grundgesetz/Verfassungsgericht sollte trotzdem für Ausländer tabu sein.
>
> Inwiefern?
>
> Verfassungsbeschwerde reicht man nicht ein, um das Grundgesetz
> anzutasten/zu ändern, sondern als außerordentlichen Rechtsbehelf,

Ja, dann das. Ändert nix an meiner Ansicht.

[Rechtswissenschaftliches]
Ist mir deutlich zu lang und zu ermüdend, Sorry.
--
bis denne
Re: Kollateralunverschämtheit
#838066
Author: Ruediger Lahl
Date: Mon, 21 Jul 2025 18:19
17 lines
688 bytes
*Ulrich D i e z* schrieb:

> Ruediger Lahl schrieb:
>> Es ist kein Menschenrecht, vor dem deutschen Verfassungsgericht Klagen
>> zu dürfen.
>
> Nach Artikel 8 der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der
> Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 (Allgemeine Erklärung der
> Menschenrechte),
> <https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf>,
> hat jeder Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen
> innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach
> der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Gut, das mit den innerstaatlichen Gerichten hatte ich jetzt anders
interpretiert...
--
bis denne
Re: Kollateralunverschämtheit
#838068
Author: Dietz Proepper
Date: Mon, 21 Jul 2025 18:31
24 lines
883 bytes
Ulrich D i e z <ud.usenetcorrespondence@web.de> wrote:

> Ruediger Lahl schrieb:
> > Es ist kein Menschenrecht, vor dem deutschen Verfassungsgericht
> > Klagen zu dürfen.  

Doch, ist es.

> Nach Artikel 8 der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der
> Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 (Allgemeine Erklärung der
> Menschenrechte),
> <https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf>,
> hat jeder Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den
> zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die
> seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden
> Grundrechte verletzt werden.

Eigentlich logisch - es heißt ja nicht "Deutschenrechte" sondern
"Menschenrechte".

-- 
TO BE A BUG'S A BUM THING A SILLY AND A DUMB THING
BUT AT LEAST A BUG IS SOMETHING
                     AND YOU'RE NOT A THING AT ALL
Re: Kollateralunverschämtheit
#838071
Author: Ulrich D i e z
Date: Mon, 21 Jul 2025 19:06
50 lines
2160 bytes
Ulrich D i e z schrieb:

> Ruediger Lahl schrieb:

>> Es ist kein Menschenrecht, vor dem deutschen Verfassungsgericht Klagen
>> zu dürfen.
>
> Nach Artikel 8 der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der
> Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 (Allgemeine Erklärung der
> Menschenrechte),
> <https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf>,
> hat jeder Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen
> innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach
> der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
>
> Soweit das Bundesverfassungsgericht zuständig ist, ist es also ein
> Menschenrecht, dort Verfassungsbeschwerde einreichen zu dürfen.
>
> Aber in der Bundesrepublik Deutschland muss man diesen Umstand nicht
> unbedingt beeindruckend finden - meines Wissens ist die Allgemeine
> Erklärung der Menschenrechte in Deutschland nicht einklagbar, da die
> Generalversammlung der Vereinten Nationen kein Rechtsetzungsorgan ist
> und für Deutsches Recht maßgebliche Rechtsetzungsorgane meines Wissens
> bisher nicht geruhten, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
> Rechtsverbindlichkeit zu verleihen.

Ergänzend:

Deutschland ist Vertragspartei der Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (Europäische
Menschenrechtskonvention) und die Europäische Menschenrechtskonvention
hat in Deutschland den Charakter eines Bundesgesetzes - BGBL 1952 II,
S. 686, 953.

Deren Artikel 13 hat in der derzeitigen Fassung die Überschrift "Recht
auf wirksame Beschwerde" und lautet:

| Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten
| oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer
| innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch
| wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher
| Eigenschaft gehandelt haben.

Soweit das Bundesverfassungsgericht als innerstaatliche Instanz
zuständig ist, ist es also ein Menschenrecht, dort Verfassungsbeschwerde
einreichen zu dürfen wenn der Rechtsweg ansonsten ausgeschöpft ist.


Mit freundlichem Gruß

Ulrich
Re: Kollateralunverschämtheit
#838073
Author: Lars Gebauer
Date: Mon, 21 Jul 2025 19:09
20 lines
946 bytes
Am 21.07.2025 um 10:18 schrieb Ruediger Lahl:
> *Stefan Froehlich* schrieb:
>> Menschenrechte sind für Dich also ein Luxus, den man sich nur
>> leisten sollte, wenn man ihn nicht braucht? Das klingt für mich
>> wenig erstrebenswert.
>
> Es ist kein Menschenrecht, vor dem deutschen Verfassungsgericht Klagen
> zu dürfen.

Richtig. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist noch nicht einmal ein
Grundrecht aber - spitzfindig - ein grundrechtgleichs Recht. Ein
Eckpfeiler des Rechtsstaates, denn es ermöglicht die grundsätzliche
juristische Überprüfbarkeit staatlichen Handelns.

Und dieses Recht steht lt. GG jedermann zu, sofern deutsches staatliches
Handeln direkt oder indirekt beteiligt ist.
--
"Möchte kurz angeben, hab gerade meine Bachelorarbeit mit ner 1.0
bestanden. Bin jetzt valide Expertin für kapitalismuskritische
frühkindliche Bildung, falls ihr sowas mal braucht."
https://x.com/jetteniz/status/1483479231384506368
Re: Kollateralunverschämtheit
#838099
Author: Ruediger Lahl
Date: Tue, 22 Jul 2025 06:13
16 lines
717 bytes
*Stefan Froehlich* schrieb:

> On Sat, 19 Jul 2025 16:30:37 Ruediger Lahl wrote:
>> Das Asylrecht im GG entstand wahrscheinlich unter dem Eindruck der
>> Flüchtlinge aus den durch Russland besetzten ehemaligen deutschen
>> Gebieten nach dem WW2.
>
> Eher weniger. Das Asylrecht entstand vor allem unter dem Eindruck
> der Menschen, die rechtzeitig aus Deutschland oder Österreich
> fliehen mussten und zum Teil ganz massive Schwierigkeiten hatten,
> irgendwo anders auf dieser Welt Asyl zu finden

Mir geht es darum in welcher Weise es im Grundgesetz aufgeführt ist,
nicht wie es generell entstanden ist. Da hatte der Parlamentarische Rat
wohl eher das Naheliegende im Blick. Bewusst, oder unbewusst.
--
bis denne
Re: Kollateralunverschämtheit
#838098
Author: Ruediger Lahl
Date: Tue, 22 Jul 2025 06:19
38 lines
1335 bytes
*Stefan Froehlich* schrieb:

> On Mon, 21 Jul 2025 18:10:03 Ruediger Lahl wrote:
>> *Ulrich D i e z* schrieb:
>>> Ruediger Lahl schrieb:
>>>> Das Grundgesetz/Verfassungsgericht sollte trotzdem für Ausländer
>>>> tabu sein.
>
>>> Inwiefern?
>
>>> Verfassungsbeschwerde reicht man nicht ein, um das Grundgesetz
>>> anzutasten/zu ändern, sondern als außerordentlichen Rechtsbehelf,
>
>> Ja, dann das. Ändert nix an meiner Ansicht.
>
> Das mag sein, dennoch würde ich anregen, an Deiner Ansicht zu
> arbeiten.

Leider ist das schon die "bearbeitete Version".

> Ist man von einer Entscheidung deutscher Behörden betroffen, steht
> einem, falls diese nicht korrekt ist, selbstverständlich der
> Rechtsweg offen - ansonsten hättet ihr einen Willkürstaat. Das muss
> auch gegenüber Ausländern gelten.

Nicht das Verfassungsgericht, dass die Weichen stellt. Das sollte einzig
Deutschen und ihren Klagen zur Verfügung stehen. Wie handhaben das denn
andere Unterzeichner irgendwelcher internationalen Vereinbarungen von 1948?

>> [Rechtswissenschaftliches]
>> Ist mir deutlich zu lang und zu ermüdend, Sorry.
>
> Beweis durch Erschöpfung?

So wie ich es geschrieben habe. Das mag für einen Juristen leichte Kost
sein, für mich nicht und die Themendiskussion hier ist mir nicht wichtig
genug, um mich da einzulesen.
--
bis denne
Page 3 of 3 • 117 total messages
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