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Started by Stefan Schmitz
Fri, 12 Jul 2024 19:35
Automatischer Steuerklassenwechsel
Author: Stefan Schmitz
Date: Fri, 12 Jul 2024 19:35
Date: Fri, 12 Jul 2024 19:35
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Jemand ist arbeitslos und geht einer Nebenbeschäftigung als Minijob nach. Dann wird der Job in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit umgewandelt. Die erste Abrechnung erfolgt nach Steuerklasse 1, dann bekommt der AG eine Meldung vom Finanzamt, dass nach Klasse 6 abzurechnen sei. Wie kann das sein, wenn es keinen Zweitjob gibt?
Re: Automatischer Steuerklassenwechsel
Author: Matthias Hanft
Date: Sun, 14 Jul 2024 08:13
Date: Sun, 14 Jul 2024 08:13
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Stefan Schmitz schrieb: > > Die erste Abrechnung erfolgt nach Steuerklasse 1, dann bekommt der AG > eine Meldung vom Finanzamt, dass nach Klasse 6 abzurechnen sei. Wie kann > das sein, wenn es keinen Zweitjob gibt? Rein technisch passiert das dadurch, dass ein weiterer AG den AN anmeldet und dabei "Hauptarbeitgeber" ankreuzt. Dann werden automatisch alle potentiell anderen vorhandenen AG zu "Nebenarbeitgebern" und kriegen Steuerklasse 6 gemeldet. Da sollte der AN mal sein Finanzamt fragen, wer denn dieser pöhse[tm] Hauptarbeitgeber ist, der das gemacht hat. Gruß Matthias.
Re: Automatischer Steuerklassenwechsel
Author: Stefan Schmitz
Date: Sun, 14 Jul 2024 09:01
Date: Sun, 14 Jul 2024 09:01
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Am 14.07.2024 um 08:13 schrieb Matthias Hanft: > Stefan Schmitz schrieb: >> >> Die erste Abrechnung erfolgt nach Steuerklasse 1, dann bekommt der AG >> eine Meldung vom Finanzamt, dass nach Klasse 6 abzurechnen sei. Wie kann >> das sein, wenn es keinen Zweitjob gibt? > > Rein technisch passiert das dadurch, dass ein weiterer AG den AN anmeldet > und dabei "Hauptarbeitgeber" ankreuzt. Dann werden automatisch alle potentiell > anderen vorhandenen AG zu "Nebenarbeitgebern" und kriegen Steuerklasse 6 > gemeldet. > > Da sollte der AN mal sein Finanzamt fragen, wer denn dieser pöhse[tm] > Hauptarbeitgeber ist, der das gemacht hat. Kann die Arbeitsagentur so ein "Hauptarbeitgeber" sein? Ansonsten kann mir nur vorstellen, dass der AG irrtümlich parallel als Haupt- und Neben-AG geführt wird. Wie bekommt man das korrigiert? Ein AN hat ja keinen Ansprechpartner beim Finanzamt bezüglich Steuerklasse. Wird die überhaupt beim persönlichen Finanzamt zugeteilt oder beim Bundeszentralamt?
Re: Automatischer Steuerklassenwechsel
Author: Matthias Hanft
Date: Sun, 14 Jul 2024 10:52
Date: Sun, 14 Jul 2024 10:52
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Stefan Schmitz schrieb: > > Kann die Arbeitsagentur so ein "Hauptarbeitgeber" sein? Schon möglich (vielleicht mit der Begründung "wer Arbeitslosengeld kriegt, kann nicht gleichzeitig irgendwo anders eine Hauptbeschäf- tigung haben"). > Ansonsten kann mir nur vorstellen, dass der AG irrtümlich parallel als > Haupt- und Neben-AG geführt wird. Wie bekommt man das korrigiert? Das geht eigentlich technisch nicht. Man kann als AG einen AN nicht zweimal anmelden - da würde man eine Fehlermeldung kriegen à la "AN ist bereits angemeldet". > Ein AN hat ja keinen Ansprechpartner beim Finanzamt bezüglich > Steuerklasse. Wird die überhaupt beim persönlichen Finanzamt zugeteilt > oder beim Bundeszentralamt? Wo das technisch gespeichert wird: Keine Ahnung. Einen anderen Ansprechpartner als das eigene Finanzamt wüsste ich jetzt aber auch nicht. Gruß Matthias.
Re: Automatischer Steuerklassenwechsel
Author: Stefan Schmitz
Date: Sun, 14 Jul 2024 11:35
Date: Sun, 14 Jul 2024 11:35
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Am 14.07.2024 um 10:52 schrieb Matthias Hanft: > Stefan Schmitz schrieb: >> >> Kann die Arbeitsagentur so ein "Hauptarbeitgeber" sein? > > Schon möglich (vielleicht mit der Begründung "wer Arbeitslosengeld > kriegt, kann nicht gleichzeitig irgendwo anders eine Hauptbeschäf- > tigung haben"). Nur dass der ALG-Bezug mit Beschäftigungsaufnahme beendet wurde. >> Ansonsten kann mir nur vorstellen, dass der AG irrtümlich parallel als >> Haupt- und Neben-AG geführt wird. Wie bekommt man das korrigiert? > > Das geht eigentlich technisch nicht. Man kann als AG einen AN nicht > zweimal anmelden - da würde man eine Fehlermeldung kriegen à la "AN > ist bereits angemeldet". Die Meldung eines Minijobbers läuft ja offensichtlich anders als die eines normalen Mitarbeiters. Das könnte so eine Fehlermeldung verhindern. Witzigerweise ist in den Abrechnungen auch ein Krankenkassenwechsel verzeichnet. Minijob lief über Knappschaft, normaler Job über eigene KK. >> Ein AN hat ja keinen Ansprechpartner beim Finanzamt bezüglich >> Steuerklasse. Wird die überhaupt beim persönlichen Finanzamt zugeteilt >> oder beim Bundeszentralamt? > > Wo das technisch gespeichert wird: Keine Ahnung. Einen anderen > Ansprechpartner als das eigene Finanzamt wüsste ich jetzt aber > auch nicht. Und wer beim Finanzamt? Muss da AN oder AG zwecks Korrektur vorsprechen?
Re: Automatischer Steuerklassenwechsel
Author: Matthias Hanft
Date: Sun, 14 Jul 2024 11:46
Date: Sun, 14 Jul 2024 11:46
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Stefan Schmitz schrieb: > > Nur dass der ALG-Bezug mit Beschäftigungsaufnahme beendet wurde. Vielleicht ein "Timing-Problem" - die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam... (siehe unten). > Die Meldung eines Minijobbers läuft ja offensichtlich anders als die > eines normalen Mitarbeiters. Das könnte so eine Fehlermeldung verhindern. Ja, einen Minijobber meldet man (nur) bei der Minijob-Zentrale an, einen "Normalsterblichen" gleichzeitig bei Finanzamt und Krankenkasse. > Witzigerweise ist in den Abrechnungen auch ein Krankenkassenwechsel > verzeichnet. Minijob lief über Knappschaft, normaler Job über eigene KK. Ja, das ist immer so. Ganz normal. > Und wer beim Finanzamt? Muss da AN oder AG zwecks Korrektur vorsprechen? Der AG kann eigentlich nix machen - der kriegt die Steuerklasse vom Finanzamt vorgeschrieben, und die muss er dann auch ver- wenden. Ob ein AG dagegen vorgehen kann, zum Nebenarbeitgeber "degradiert" worden zu sein, weiß ich nicht - diesen Fall hatte ich noch nie. Aber mal grundsätzlich: Der AG fordert die Steuerklasse des AN beim Finanzamt *monatlich* an (also vor *jeder* Lohnabrechnung). Und dabei wird immer auch auch der Gültigkeitszeitraum übermittelt - und der kann auch rückwirkend sein. Also wenn der AN jetzt im Juni mit Klasse 6 abgerechnet wurde (z.B. weil die Arbeitsagentur ihn noch nicht abgemeldet hatte), kann es sein, dass der AG bei der Abholung der Steuerklasse im Juli die Meldung kriegt "Klasse 1 ab 01.06.2024" - und dann ändert das Lohnprogramm (hoffentlich) rückwirkend die Juni- Abrechnung in Klasse 1. (Meines macht das jedenfalls.) Gruß Matthias.
Re: Automatischer Steuerklassenwechsel
Author: Stefan Schmitz
Date: Sun, 14 Jul 2024 13:22
Date: Sun, 14 Jul 2024 13:22
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Am 14.07.2024 um 11:46 schrieb Matthias Hanft: > Aber mal grundsätzlich: Der AG fordert die Steuerklasse des AN > beim Finanzamt*monatlich* an (also vor*jeder* Lohnabrechnung). > Und dabei wird immer auch auch der Gültigkeitszeitraum übermittelt > - und der kann auch rückwirkend sein. > > Also wenn der AN jetzt im Juni mit Klasse 6 abgerechnet wurde > (z.B. weil die Arbeitsagentur ihn noch nicht abgemeldet hatte), > kann es sein, dass der AG bei der Abholung der Steuerklasse im > Juli die Meldung kriegt "Klasse 1 ab 01.06.2024" - und dann > ändert das Lohnprogramm (hoffentlich) rückwirkend die Juni- > Abrechnung in Klasse 1. (Meines macht das jedenfalls.) Hmm. In diesem Fall war die Änderung zum 1. März. Nach der März-Abrechnung kam die Meldung, dass nach Klasse 6 abzurechnen sei. Das wurde dann rückwirkend mit der April-Abrechnung berücksichtigt. Seitdem wurde alles mit Klasse 6 abgerechnet. Das sieht nicht nach Timing-Problem aus, sondern nach einem dauerhaften Fehler.
Re: Automatischer Steuerklassenwechsel
Author: Matthias Hanft
Date: Mon, 15 Jul 2024 08:55
Date: Mon, 15 Jul 2024 08:55
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Stefan Schmitz schrieb: > [seit März] > Das sieht nicht nach Timing-Problem aus, sondern nach einem dauerhaften > Fehler. Ja, wenn das schon so lange her ist - das stimmt. Da würde ich wirklich mal beim Finanzamt fragen, wer denn der omniöse "Hauptarbeitgeber" sein soll. Falls das nicht zum Ziel führt, den eigenen AG bitten, eine Abmeldung als NAG und eine Anmeldung als HAG durchzuführen. Allerdings fürchte ich, dass *das* _nicht_ rückwirkend funktioniert. Andererseits ist die Steuerklasse ja eh nur eine Vorauszahlung auf die Einkommen- steuer, d.h. spätestens bei der nächsten ESt-Erklärung spielt die Steuerklasse eh keine Rolle mehr... ist nur halt nur schade, dass man dadurch dem Finanzamt bis dahin eine Art Kredit gibt. Gruß Matthias.
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