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8 messages
8 total messages Started by Stefan Schmitz Fri, 12 Jul 2024 19:35
Automatischer Steuerklassenwechsel
#70181
Author: Stefan Schmitz
Date: Fri, 12 Jul 2024 19:35
6 lines
342 bytes
Jemand ist arbeitslos und geht einer Nebenbeschäftigung als Minijob
nach. Dann wird der Job in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit
umgewandelt.

Die erste Abrechnung erfolgt nach Steuerklasse 1, dann bekommt der AG
eine Meldung vom Finanzamt, dass nach Klasse 6 abzurechnen sei. Wie kann
das sein, wenn es keinen Zweitjob gibt?
Re: Automatischer Steuerklassenwechsel
#70188
Author: Matthias Hanft
Date: Sun, 14 Jul 2024 08:13
14 lines
586 bytes
Stefan Schmitz schrieb:
>
> Die erste Abrechnung erfolgt nach Steuerklasse 1, dann bekommt der AG
> eine Meldung vom Finanzamt, dass nach Klasse 6 abzurechnen sei. Wie kann
> das sein, wenn es keinen Zweitjob gibt?

Rein technisch passiert das dadurch, dass ein weiterer AG den AN anmeldet
und dabei "Hauptarbeitgeber" ankreuzt. Dann werden automatisch alle potentiell
anderen vorhandenen AG zu "Nebenarbeitgebern" und kriegen Steuerklasse 6
gemeldet.

Da sollte der AN mal sein Finanzamt fragen, wer denn dieser pöhse[tm]
Hauptarbeitgeber ist, der das gemacht hat.

Gruß Matthias.
Re: Automatischer Steuerklassenwechsel
#70191
Author: Stefan Schmitz
Date: Sun, 14 Jul 2024 09:01
21 lines
999 bytes
Am 14.07.2024 um 08:13 schrieb Matthias Hanft:
> Stefan Schmitz schrieb:
>>
>> Die erste Abrechnung erfolgt nach Steuerklasse 1, dann bekommt der AG
>> eine Meldung vom Finanzamt, dass nach Klasse 6 abzurechnen sei. Wie kann
>> das sein, wenn es keinen Zweitjob gibt?
>
> Rein technisch passiert das dadurch, dass ein weiterer AG den AN anmeldet
> und dabei "Hauptarbeitgeber" ankreuzt. Dann werden automatisch alle potentiell
> anderen vorhandenen AG zu "Nebenarbeitgebern" und kriegen Steuerklasse 6
> gemeldet.
>
> Da sollte der AN mal sein Finanzamt fragen, wer denn dieser pöhse[tm]
> Hauptarbeitgeber ist, der das gemacht hat.

Kann die Arbeitsagentur so ein "Hauptarbeitgeber" sein?
Ansonsten kann mir nur vorstellen, dass der AG irrtümlich parallel als
Haupt- und Neben-AG geführt wird. Wie bekommt man das korrigiert?
Ein AN hat ja keinen Ansprechpartner beim Finanzamt bezüglich
Steuerklasse. Wird die überhaupt beim persönlichen Finanzamt zugeteilt
oder beim Bundeszentralamt?
Re: Automatischer Steuerklassenwechsel
#70192
Author: Matthias Hanft
Date: Sun, 14 Jul 2024 10:52
23 lines
877 bytes
Stefan Schmitz schrieb:
>
> Kann die Arbeitsagentur so ein "Hauptarbeitgeber" sein?

Schon möglich (vielleicht mit der Begründung "wer Arbeitslosengeld
kriegt, kann nicht gleichzeitig irgendwo anders eine Hauptbeschäf-
tigung haben").

> Ansonsten kann mir nur vorstellen, dass der AG irrtümlich parallel als
> Haupt- und Neben-AG geführt wird. Wie bekommt man das korrigiert?

Das geht eigentlich technisch nicht. Man kann als AG einen AN nicht
zweimal anmelden - da würde man eine Fehlermeldung kriegen à la "AN
ist bereits angemeldet".

> Ein AN hat ja keinen Ansprechpartner beim Finanzamt bezüglich
> Steuerklasse. Wird die überhaupt beim persönlichen Finanzamt zugeteilt
> oder beim Bundeszentralamt?

Wo das technisch gespeichert wird: Keine Ahnung. Einen anderen
Ansprechpartner als das eigene Finanzamt wüsste ich jetzt aber
auch nicht.

Gruß Matthias.
Re: Automatischer Steuerklassenwechsel
#70193
Author: Stefan Schmitz
Date: Sun, 14 Jul 2024 11:35
32 lines
1369 bytes
Am 14.07.2024 um 10:52 schrieb Matthias Hanft:
> Stefan Schmitz schrieb:
>>
>> Kann die Arbeitsagentur so ein "Hauptarbeitgeber" sein?
>
> Schon möglich (vielleicht mit der Begründung "wer Arbeitslosengeld
> kriegt, kann nicht gleichzeitig irgendwo anders eine Hauptbeschäf-
> tigung haben").

Nur dass der ALG-Bezug mit Beschäftigungsaufnahme beendet wurde.

>> Ansonsten kann mir nur vorstellen, dass der AG irrtümlich parallel als
>> Haupt- und Neben-AG geführt wird. Wie bekommt man das korrigiert?
>
> Das geht eigentlich technisch nicht. Man kann als AG einen AN nicht
> zweimal anmelden - da würde man eine Fehlermeldung kriegen à la "AN
> ist bereits angemeldet".

Die Meldung eines Minijobbers läuft ja offensichtlich anders als die
eines normalen Mitarbeiters. Das könnte so eine Fehlermeldung verhindern.
Witzigerweise ist in den Abrechnungen auch ein Krankenkassenwechsel
verzeichnet. Minijob lief über Knappschaft, normaler Job über eigene KK.

>> Ein AN hat ja keinen Ansprechpartner beim Finanzamt bezüglich
>> Steuerklasse. Wird die überhaupt beim persönlichen Finanzamt zugeteilt
>> oder beim Bundeszentralamt?
>
> Wo das technisch gespeichert wird: Keine Ahnung. Einen anderen
> Ansprechpartner als das eigene Finanzamt wüsste ich jetzt aber
> auch nicht.

Und wer beim Finanzamt? Muss da AN oder AG zwecks Korrektur vorsprechen?
Re: Automatischer Steuerklassenwechsel
#70194
Author: Matthias Hanft
Date: Sun, 14 Jul 2024 11:46
39 lines
1630 bytes
Stefan Schmitz schrieb:
>
> Nur dass der ALG-Bezug mit Beschäftigungsaufnahme beendet wurde.

Vielleicht ein "Timing-Problem" - die Mühlen der Bürokratie
mahlen langsam... (siehe unten).

> Die Meldung eines Minijobbers läuft ja offensichtlich anders als die
> eines normalen Mitarbeiters. Das könnte so eine Fehlermeldung verhindern.

Ja, einen Minijobber meldet man (nur) bei der Minijob-Zentrale
an, einen "Normalsterblichen" gleichzeitig bei Finanzamt und
Krankenkasse.

> Witzigerweise ist in den Abrechnungen auch ein Krankenkassenwechsel
> verzeichnet. Minijob lief über Knappschaft, normaler Job über eigene KK.

Ja, das ist immer so. Ganz normal.

> Und wer beim Finanzamt? Muss da AN oder AG zwecks Korrektur vorsprechen?

Der AG kann eigentlich nix machen - der kriegt die Steuerklasse
vom Finanzamt vorgeschrieben, und die muss er dann auch ver-
wenden. Ob ein AG dagegen vorgehen kann, zum Nebenarbeitgeber
"degradiert" worden zu sein, weiß ich nicht - diesen Fall hatte
ich noch nie.

Aber mal grundsätzlich: Der AG fordert die Steuerklasse des AN
beim Finanzamt *monatlich* an (also vor *jeder* Lohnabrechnung).
Und dabei wird immer auch auch der Gültigkeitszeitraum übermittelt
- und der kann auch rückwirkend sein.

Also wenn der AN jetzt im Juni mit Klasse 6 abgerechnet wurde
(z.B. weil die Arbeitsagentur ihn noch nicht abgemeldet hatte),
kann es sein, dass der AG bei der Abholung der Steuerklasse im
Juli die Meldung kriegt "Klasse 1 ab 01.06.2024" - und dann
ändert das Lohnprogramm (hoffentlich) rückwirkend die Juni-
Abrechnung in Klasse 1. (Meines macht das jedenfalls.)

Gruß Matthias.
Re: Automatischer Steuerklassenwechsel
#70195
Author: Stefan Schmitz
Date: Sun, 14 Jul 2024 13:22
21 lines
1005 bytes
Am 14.07.2024 um 11:46 schrieb Matthias Hanft:
> Aber mal grundsätzlich: Der AG fordert die Steuerklasse des AN
> beim Finanzamt*monatlich*  an (also vor*jeder*  Lohnabrechnung).
> Und dabei wird immer auch auch der Gültigkeitszeitraum übermittelt
> - und der kann auch rückwirkend sein.
>
> Also wenn der AN jetzt im Juni mit Klasse 6 abgerechnet wurde
> (z.B. weil die Arbeitsagentur ihn noch nicht abgemeldet hatte),
> kann es sein, dass der AG bei der Abholung der Steuerklasse im
> Juli die Meldung kriegt "Klasse 1 ab 01.06.2024" - und dann
> ändert das Lohnprogramm (hoffentlich) rückwirkend die Juni-
> Abrechnung in Klasse 1. (Meines macht das jedenfalls.)

Hmm.

In diesem Fall war die Änderung zum 1. März. Nach der März-Abrechnung
kam die Meldung, dass nach Klasse 6 abzurechnen sei.
Das wurde dann rückwirkend mit der April-Abrechnung berücksichtigt.
Seitdem wurde alles mit Klasse 6 abgerechnet.

Das sieht nicht nach Timing-Problem aus, sondern nach einem dauerhaften
Fehler.
Re: Automatischer Steuerklassenwechsel
#70197
Author: Matthias Hanft
Date: Mon, 15 Jul 2024 08:55
18 lines
763 bytes
Stefan Schmitz schrieb:
>
[seit März]
> Das sieht nicht nach Timing-Problem aus, sondern nach einem dauerhaften
> Fehler.

Ja, wenn das schon so lange her ist - das stimmt.

Da würde ich wirklich mal beim Finanzamt fragen, wer denn der
omniöse "Hauptarbeitgeber" sein soll. Falls das nicht zum Ziel
führt, den eigenen AG bitten, eine Abmeldung als NAG und eine
Anmeldung als HAG durchzuführen. Allerdings fürchte ich, dass
*das* _nicht_ rückwirkend funktioniert. Andererseits ist die
Steuerklasse ja eh nur eine Vorauszahlung auf die Einkommen-
steuer, d.h. spätestens bei der nächsten ESt-Erklärung spielt
die Steuerklasse eh keine Rolle mehr... ist nur halt nur schade,
dass man dadurch dem Finanzamt bis dahin eine Art Kredit gibt.

Gruß Matthias.
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