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Started by Marc Haber
Tue, 25 Mar 2025 17:45
Bitte sorgfaeltig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug
Author: Marc Haber
Date: Tue, 25 Mar 2025 17:45
Date: Tue, 25 Mar 2025 17:45
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Hallo, ich wollte wegen der Beschaffung neuer Sommerreifen endlich mal die EU-Übereinstimmungsbescheinigung für unser Auto einscannen und habe sie dafür aus dem Auto geholt. Dabei fällt mir (Kategorie "Gut, dass wir's endlich mal gelesen haben") auf, dass da drauf steht "bitte sorgfältig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug". Okay, eingesehen, kommt sie nicht wieder zurück ins Fahrzeug. Aber spricht etwas dagegen, eine Kopie der Bescheinigung da hin zu legen, wo bis eben das Original war, nämlich in die Mappe wo auch die Bedienungsanleitung, das Serviceheft etc liegen? Grüße Marc -- ---------------------------------------------------------------------------- Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header Rhein-Neckar, DE | Beginning of Wisdom " | Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 6224 1600402
Re: Bitte sorgfaeltig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug
Author: "Dr. Joachim Neu
Date: Tue, 25 Mar 2025 17:54
Date: Tue, 25 Mar 2025 17:54
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Am 25.03.25 um 17:45 schrieb Marc Haber: > Aber spricht etwas dagegen, eine Kopie der Bescheinigung da hin zu > legen, wo bis eben das Original war, nämlich in die Mappe wo auch die > Bedienungsanleitung, das Serviceheft etc liegen? Was sollte denn passieren? -- Bitt um Vrzihung, di Tast " " klmmt manchmal...
Re: Bitte sorgfaeltig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug
Author: "Klaus H."
Date: Tue, 25 Mar 2025 19:01
Date: Tue, 25 Mar 2025 19:01
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Am 25.03.25 um 17:54 schrieb Dr. Joachim Neudert: > Am 25.03.25 um 17:45 schrieb Marc Haber: >> Aber spricht etwas dagegen, eine Kopie der Bescheinigung da hin zu >> legen, wo bis eben das Original war, nämlich in die Mappe wo auch die >> Bedienungsanleitung, das Serviceheft etc liegen? > > Was sollte denn passieren? > Ohne das Zertifikat kann man nicht beweisen, daß das Auto in der EU zulässig ist. Ähnlich wie man ohne grüne Plakette nicht beweisen kann, daß es hinreichend umweltverträglich ist. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis solche Fahrzeuge schon bei einem Parkverstoß oder einer zufälligen Verkehrskontrolle ohne Federlesen an Ort und Stelle stillgelegt und abtransportiert werden. Um lückenlos den Zulässigkeitsbeweis erbringen zu können, muß das Fahrzeug deshalb auch beim Weiterverkauf oder sogar schon bei einem Kennzeichenwechsel wegen Ummeldung neu plakettiert werden. Es wundert mich nur, daß in solchen Fällen nicht auch die EU-Konformität neu geprüft und bescheinigt werden muß.
Re: Bitte sorgfaeltig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug
Author: Hans Crauel
Date: Tue, 25 Mar 2025 19:24
Date: Tue, 25 Mar 2025 19:24
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Marc Haber schrieb > ich wollte wegen der Beschaffung neuer Sommerreifen endlich mal die > EU-Übereinstimmungsbescheinigung für unser Auto einscannen und habe > sie dafür aus dem Auto geholt. Dabei fällt mir (Kategorie "Gut, dass > wir's endlich mal gelesen haben") auf, dass da drauf steht "bitte > sorgfältig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug". > > Okay, eingesehen, kommt sie nicht wieder zurück ins Fahrzeug. > > Aber spricht etwas dagegen, eine Kopie der Bescheinigung da hin zu > legen, wo bis eben das Original war, nämlich in die Mappe wo auch die > Bedienungsanleitung, das Serviceheft etc liegen? Steht denn "bitte sorgfältig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug" auf der Kopie nicht drauf? Hans
Re: Bitte sorgfaeltig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug
Author: Andreas Karrer
Date: Tue, 25 Mar 2025 21:51
Date: Tue, 25 Mar 2025 21:51
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* Marc Haber <mh+usenetspam1118@zugschl.us>: > ich wollte wegen der Beschaffung neuer Sommerreifen endlich mal die > EU-Übereinstimmungsbescheinigung für unser Auto einscannen und habe > sie dafür aus dem Auto geholt. Dabei fällt mir (Kategorie "Gut, dass > wir's endlich mal gelesen haben") auf, dass da drauf steht "bitte > sorgfältig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug". Auf meinen schweizerischen Fahrzeugausweisen (entspricht Fahrzeugschein in D) steht explizit "EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder Kopie davon muss mitgeführt werden". Bei einem Fahrzeugausweis hat die Zulassungsstelle das CoC gleich drangeheftet. Auf den CoCs steht nichts von "jedoch nicht im Fahrzeug". > Okay, eingesehen, kommt sie nicht wieder zurück ins Fahrzeug. > > Aber spricht etwas dagegen, eine Kopie der Bescheinigung da hin zu > legen, wo bis eben das Original war, nämlich in die Mappe wo auch die > Bedienungsanleitung, das Serviceheft etc liegen? Gar nichts spricht dagegen. Es macht die Sache im Zweifelsfall vermutlich einfacher. Andererseits ist der Verlust des CoC kein Beinbruch. Der Hersteller kann aufgrund der VIN jederzeit ein neues ausstellen. Bei meinem Daihatsu hat das bloss ein paar Tage gedauert, bis das CoC aus Japan da war. - Andi
Re: Bitte sorgfaeltig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug
Author: Marc Haber
Date: Tue, 25 Mar 2025 22:38
Date: Tue, 25 Mar 2025 22:38
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Hans Crauel <crauel_usenet@freenet.de> wrote: >Steht denn "bitte sorgfältig aufbewahren, jedoch >nicht im Fahrzeug" auf der Kopie nicht drauf? Bitte entschuldigt die ernsthafte Frage. Dann diskutiert mal schon brav über Verbrennerautos weiter. -- ---------------------------------------------------------------------------- Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header Rhein-Neckar, DE | Beginning of Wisdom " | Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 6224 1600402
Re: Bitte sorgfaeltig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug
Author: Ulf Kutzner
Date: Wed, 26 Mar 2025 09:28
Date: Wed, 26 Mar 2025 09:28
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"Klaus H." <kl.huller@web.de> posted: > Am 25.03.25 um 17:54 schrieb Dr. Joachim Neudert: > > Am 25.03.25 um 17:45 schrieb Marc Haber: > >> Aber spricht etwas dagegen, eine Kopie der Bescheinigung da hin zu > >> legen, wo bis eben das Original war, nämlich in die Mappe wo auch die > >> Bedienungsanleitung, das Serviceheft etc liegen? > > > > Was sollte denn passieren? > > > Ohne das Zertifikat kann man nicht beweisen, daß das Auto in der EU > zulässig ist. Ähnlich wie man ohne grüne Plakette nicht beweisen kann, > daß es hinreichend umweltverträglich ist. > > Es ist nur eine Frage der Zeit, bis solche Fahrzeuge schon bei einem > Parkverstoß oder einer zufälligen Verkehrskontrolle ohne Federlesen an > Ort und Stelle stillgelegt und abtransportiert werden. Um lückenlos den > Zulässigkeitsbeweis erbringen zu können, muß das Fahrzeug deshalb auch > beim Weiterverkauf oder sogar schon bei einem Kennzeichenwechsel wegen > Ummeldung neu plakettiert werden. Es wundert mich nur, daß in solchen > Fällen nicht auch die EU-Konformität neu geprüft und bescheinigt werden muß. Bei einem in Rede stehenden Parkverstoß, der i.d.R. ohne Anwesenheit des Halters/Fahrers aufgenommen wird, werden eher auszulegende Anwohnerparkausweise, ggf. noch Umweltplaketten (da hatte sich wohl mal etwas geändert) abgefragt denn Unterlagen, die nicht offen auszuliegen haben.
Re: Bitte sorgfaeltig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug
Author: Ulf Kutzner
Date: Wed, 26 Mar 2025 09:30
Date: Wed, 26 Mar 2025 09:30
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Marc Haber <mh+usenetspam1118@zugschl.us> posted: > Hans Crauel <crauel_usenet@freenet.de> wrote: > >Steht denn "bitte sorgfältig aufbewahren, jedoch > >nicht im Fahrzeug" auf der Kopie nicht drauf? > > Bitte entschuldigt die ernsthafte Frage. Dann diskutiert mal schon > brav über Verbrennerautos weiter. Ggf. hat in de.soc.recht.strassenverkehr jemand bei geeigneter Anfrage eine Idee.
Re: Bitte sorgfaeltig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug
Author: Rupert Haselbeck
Date: Wed, 26 Mar 2025 10:30
Date: Wed, 26 Mar 2025 10:30
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Marc Haber schrieb: > ich wollte wegen der Beschaffung neuer Sommerreifen endlich mal die > EU-Übereinstimmungsbescheinigung für unser Auto einscannen und habe > sie dafür aus dem Auto geholt. Dabei fällt mir (Kategorie "Gut, dass > wir's endlich mal gelesen haben") auf, dass da drauf steht "bitte > sorgfältig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug". > > Okay, eingesehen, kommt sie nicht wieder zurück ins Fahrzeug. > > Aber spricht etwas dagegen, eine Kopie der Bescheinigung da hin zu > legen, wo bis eben das Original war, nämlich in die Mappe wo auch die > Bedienungsanleitung, das Serviceheft etc liegen? Die CoC ist nötig für die Erstzulassung des Autos. Sie ist, jedenfalls hierzulande, weder ein Eigentumsnachweis noch sonst irgendwie eine Erleichterung für einen Verkauf des Fahrzeugs durch einen Unbefugten, z.B. einen Dieb. Dagegen ist es gerade für den von dir beschriebenen Zweck durchaus praktisch, die darauf vermerkten Daten zur Hand zu haben. Gerade die sämtlichen zulässigen Reifengrößen finden sich schon seit vielen Jahren nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung, so dass es sich, auch für den Fall einer Kontrolle, anbietet, die CoC dabei zu haben, falls man eine andere als die einzige in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Reifengröße am Fahrzeug hat. MfG Rupert
Re: Bitte sorgfaeltig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug
Author: Ulf Kutzner
Date: Wed, 26 Mar 2025 14:23
Date: Wed, 26 Mar 2025 14:23
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Marc Haber <mh+usenetspam1118@zugschl.us> posted: > Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> wrote: > >Dagegen ist es gerade für den von dir beschriebenen Zweck durchaus > >praktisch, die darauf vermerkten Daten zur Hand zu haben. Gerade die > >sämtlichen zulässigen Reifengrößen finden sich schon seit vielen Jahren > >nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung, so dass es sich, auch für den > >Fall einer Kontrolle, anbietet, die CoC dabei zu haben, falls man eine > >andere als die einzige in der Zulassungsbescheinigung Teil I > >eingetragene Reifengröße am Fahrzeug hat. > > So dachte ich das eigentlich auch, aber warum soll man die nicht im > Fahrzeug aufbewahren? Vielleicht sollst Du sie am Mann führen. Dann aber nie mit Pkw zur Badestelle fahren und da gar selbst mitbaden.
Re: Bitte sorgfaeltig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug
Author: Ulf Kutzner
Date: Wed, 26 Mar 2025 15:11
Date: Wed, 26 Mar 2025 15:11
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Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> posted: > Marc Haber schrieb: > > Rupert Haselbeck wrote: > >> Dagegen ist es gerade für den von dir beschriebenen Zweck durchaus > >> praktisch, die darauf vermerkten Daten zur Hand zu haben. Gerade die > >> sämtlichen zulässigen Reifengrößen finden sich schon seit vielen Jahren > >> nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung, so dass es sich, auch für den > >> Fall einer Kontrolle, anbietet, die CoC dabei zu haben, falls man eine > >> andere als die einzige in der Zulassungsbescheinigung Teil I > >> eingetragene Reifengröße am Fahrzeug hat. > > > > So dachte ich das eigentlich auch, aber warum soll man die nicht im > > Fahrzeug aufbewahren? > > Keine Ahnung, ich sehe keinen Grund dazu Die Verwaltung scheint einen zu sehen. Oder ist der Hinweis Eigeninitiative der Druckerei, Hasinasi?
Re: Bitte sorgfaeltig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug
Author: Marc Haber
Date: Wed, 26 Mar 2025 15:12
Date: Wed, 26 Mar 2025 15:12
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Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> wrote: >Marc Haber schrieb: > >> ich wollte wegen der Beschaffung neuer Sommerreifen endlich mal die >> EU-Übereinstimmungsbescheinigung für unser Auto einscannen und habe >> sie dafür aus dem Auto geholt. Dabei fällt mir (Kategorie "Gut, dass >> wir's endlich mal gelesen haben") auf, dass da drauf steht "bitte >> sorgfältig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug". >> >> Okay, eingesehen, kommt sie nicht wieder zurück ins Fahrzeug. >> >> Aber spricht etwas dagegen, eine Kopie der Bescheinigung da hin zu >> legen, wo bis eben das Original war, nämlich in die Mappe wo auch die >> Bedienungsanleitung, das Serviceheft etc liegen? > >Die CoC ist nötig für die Erstzulassung des Autos. Sie ist, jedenfalls >hierzulande, weder ein Eigentumsnachweis noch sonst irgendwie eine >Erleichterung für einen Verkauf des Fahrzeugs durch einen Unbefugten, >z.B. einen Dieb. > >Dagegen ist es gerade für den von dir beschriebenen Zweck durchaus >praktisch, die darauf vermerkten Daten zur Hand zu haben. Gerade die >sämtlichen zulässigen Reifengrößen finden sich schon seit vielen Jahren >nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung, so dass es sich, auch für den >Fall einer Kontrolle, anbietet, die CoC dabei zu haben, falls man eine >andere als die einzige in der Zulassungsbescheinigung Teil I >eingetragene Reifengröße am Fahrzeug hat. So dachte ich das eigentlich auch, aber warum soll man die nicht im Fahrzeug aufbewahren? Grüße Marc -- ---------------------------------------------------------------------------- Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header Rhein-Neckar, DE | Beginning of Wisdom " | Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 6224 1600402
Re: Bitte sorgfaeltig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug
Author: Rupert Haselbeck
Date: Wed, 26 Mar 2025 16:00
Date: Wed, 26 Mar 2025 16:00
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Marc Haber schrieb: > Rupert Haselbeck wrote: >> Dagegen ist es gerade für den von dir beschriebenen Zweck durchaus >> praktisch, die darauf vermerkten Daten zur Hand zu haben. Gerade die >> sämtlichen zulässigen Reifengrößen finden sich schon seit vielen Jahren >> nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung, so dass es sich, auch für den >> Fall einer Kontrolle, anbietet, die CoC dabei zu haben, falls man eine >> andere als die einzige in der Zulassungsbescheinigung Teil I >> eingetragene Reifengröße am Fahrzeug hat. > > So dachte ich das eigentlich auch, aber warum soll man die nicht im > Fahrzeug aufbewahren? Keine Ahnung, ich sehe keinen Grund dazu MfG Rupert
Re: Bitte sorgfaeltig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug
Author: Rick Szabo
Date: Wed, 26 Mar 2025 16:02
Date: Wed, 26 Mar 2025 16:02
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Marc Haber <mh+usenetspam1118@zugschl.us> wrote: > ich wollte wegen der Beschaffung neuer Sommerreifen endlich mal die > EU-Übereinstimmungsbescheinigung für unser Auto einscannen und habe > sie dafür aus dem Auto geholt. Dabei fällt mir (Kategorie "Gut, dass > wir's endlich mal gelesen haben") auf, dass da drauf steht "bitte > sorgfältig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug". > > Okay, eingesehen, kommt sie nicht wieder zurück ins Fahrzeug. > > Aber spricht etwas dagegen, eine Kopie der Bescheinigung da hin zu > legen, wo bis eben das Original war, nämlich in die Mappe wo auch die > Bedienungsanleitung, das Serviceheft etc liegen? Sehe keinen nachvollziehbaren Grund, warum das Original nicht im Fahrzeug liegen sollte. Wenn ich die jemals brauche, dann nur wenn ich mit dem Fahrzeug unterwegs bin. An meiner Haustür wird keiner läuten, weil er die sehen will. Gruß Rick
Re: Bitte sorgfaeltig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug
Author: Henning Koch
Date: Wed, 26 Mar 2025 22:55
Date: Wed, 26 Mar 2025 22:55
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On Tue, 25 Mar 2025 21:51:16 -0000 (UTC), Andreas Karrer wrote: >Andererseits ist der Verlust des CoC kein Beinbruch. Der Hersteller kann >aufgrund der VIN jederzeit ein neues ausstellen. Bei meinem Daihatsu >hat das bloss ein paar Tage gedauert, bis das CoC aus Japan da war. Im Gegensatz zum Beiinbruch (den die Krankenkasse bezahlt) will der Hersteller aber Geld für eine CoC-Zweitausfertigung haben. Da ist häufig von rund 250 Euro die Rede. Was schonn ein Argument dafür ist, das Original sicher abzuheften und nur eine Kopie mitzuführen.
Re: Bitte sorgfaeltig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug
Author: "Dr. Joachim Neu
Date: Thu, 27 Mar 2025 07:33
Date: Thu, 27 Mar 2025 07:33
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Am 26.03.25 um 16:00 schrieb Rupert Haselbeck: > Marc Haber schrieb: >> Rupert Haselbeck wrote: >>> Dagegen ist es gerade für den von dir beschriebenen Zweck durchaus >>> praktisch, die darauf vermerkten Daten zur Hand zu haben. Gerade die >>> sämtlichen zulässigen Reifengrößen finden sich schon seit vielen Jahren >>> nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung, so dass es sich, auch für den >>> Fall einer Kontrolle, anbietet, die CoC dabei zu haben, falls man eine >>> andere als die einzige in der Zulassungsbescheinigung Teil I >>> eingetragene Reifengröße am Fahrzeug hat. >> >> So dachte ich das eigentlich auch, aber warum soll man die nicht im >> Fahrzeug aufbewahren? > > Keine Ahnung, ich sehe keinen Grund dazu > > MfG > Rupert Vor allem sehe ich kein Risiko, wenn man es doch macht. Insbesondere im Falle einer Kopie.
Re: Bitte sorgfaeltig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug
Author: Rupert Haselbeck
Date: Thu, 27 Mar 2025 08:40
Date: Thu, 27 Mar 2025 08:40
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Dr. Joachim Neudert schrieb: > [ CoC-Bescheinigung nicht im Auto aufbewahren ] > Vor allem sehe ich kein Risiko, wenn man es doch macht. Insbesondere im > Falle einer Kopie. Ich hab jetzt mal nachgesehen und festgestellt, dass sich auf meinen CoCs kein Hinweis der Art findet, man möge sie nicht im Fahrzeug aufbewahren MfG Rupert
Re: Bitte sorgfaeltig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug
Author: "Dr. Joachim Neu
Date: Thu, 27 Mar 2025 09:07
Date: Thu, 27 Mar 2025 09:07
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Am 27.03.25 um 08:40 schrieb Rupert Haselbeck: > Dr. Joachim Neudert schrieb: > > > [ CoC-Bescheinigung nicht im Auto aufbewahren ] > >> Vor allem sehe ich kein Risiko, wenn man es doch macht. Insbesondere >> im Falle einer Kopie. > > Ich hab jetzt mal nachgesehen und festgestellt, dass sich auf meinen > CoCs kein Hinweis der Art findet, man möge sie nicht im Fahrzeug > aufbewahren > > MfG > Rupert Klingt so, als ob ein typischer Bürokrat die Wichtigkeit seiner Zettel ausserordentlich überschätzt hat... -- Bitt um Vrzihung, di Tast " " klmmt manchmal...
Re: Bitte sorgfaeltig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug
Author: Dr. Joachim Neud
Date: Sat, 29 Mar 2025 10:18
Date: Sat, 29 Mar 2025 10:18
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Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> wrote: > Dr. Joachim Neudert schrieb: >> Am 26.03.25 um 16:00 schrieb Rupert Haselbeck: >>> Marc Haber schrieb: >>>> Rupert Haselbeck wrote: >>>>> Dagegen ist es gerade für den von dir beschriebenen Zweck durchaus >>>>> praktisch, die darauf vermerkten Daten zur Hand zu haben. Gerade die >>>>> sämtlichen zulässigen Reifengrößen finden sich schon seit vielen Jahren >>>>> nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung, so dass es sich, auch für den >>>>> Fall einer Kontrolle, anbietet, die CoC dabei zu haben, falls man eine >>>>> andere als die einzige in der Zulassungsbescheinigung Teil I >>>>> eingetragene Reifengröße am Fahrzeug hat. >>>> >>>> So dachte ich das eigentlich auch, aber warum soll man die nicht im >>>> Fahrzeug aufbewahren? >>> >>> Keine Ahnung, ich sehe keinen Grund dazu >>> >>> MfG >>> Rupert >> >> Vor allem sehe ich kein Risiko, wenn man es doch macht. Insbesondere im >> Falle einer Kopie. > > Es wird der gleiche Grund sein, warum man auch den Fahrzeugbrief > (Zulassungsbescheinigung Teil II) nicht im Fahrzeug lassen sollte: Der > mechanische Schutzgrad vor unbefugter Entwendung ist endlich. (Zumal > hier(tm) 3/4 unserer PKW nur ein Stoffdach haben, wir haben nämlich eine > Dosenallergie. > > Na und? Wenn der Wagen geklaut ist, brauche ich den Zettel auch nicht mehr, und wenn nur der Zettel geklaut ist – Schulterzuck… war ja nur die Fotokopie. -- please forgive my iPhone typos
Re: Bitte sorgfaeltig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug
Author: Andreas Bockelma
Date: Sat, 29 Mar 2025 10:25
Date: Sat, 29 Mar 2025 10:25
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Dr. Joachim Neudert schrieb: > Am 26.03.25 um 16:00 schrieb Rupert Haselbeck: >> Marc Haber schrieb: >>> Rupert Haselbeck wrote: >>>> Dagegen ist es gerade für den von dir beschriebenen Zweck durchaus >>>> praktisch, die darauf vermerkten Daten zur Hand zu haben. Gerade die >>>> sämtlichen zulässigen Reifengrößen finden sich schon seit vielen Jahren >>>> nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung, so dass es sich, auch für den >>>> Fall einer Kontrolle, anbietet, die CoC dabei zu haben, falls man eine >>>> andere als die einzige in der Zulassungsbescheinigung Teil I >>>> eingetragene Reifengröße am Fahrzeug hat. >>> >>> So dachte ich das eigentlich auch, aber warum soll man die nicht im >>> Fahrzeug aufbewahren? >> >> Keine Ahnung, ich sehe keinen Grund dazu >> >> MfG >> Rupert > > Vor allem sehe ich kein Risiko, wenn man es doch macht. Insbesondere im > Falle einer Kopie. Es wird der gleiche Grund sein, warum man auch den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) nicht im Fahrzeug lassen sollte: Der mechanische Schutzgrad vor unbefugter Entwendung ist endlich. (Zumal hier(tm) 3/4 unserer PKW nur ein Stoffdach haben, wir haben nämlich eine Dosenallergie. -- Mit freundlichen Grüßen Andreas Bockelmann
Re: Bitte sorgfaeltig aufbewahren, jedoch nicht im Fahrzeug
Author: Andreas Bockelma
Date: Sat, 29 Mar 2025 13:32
Date: Sat, 29 Mar 2025 13:32
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Dr. Joachim Neudert schrieb: > Andreas Bockelmann <xotzil@gmx.de> wrote: >> Dr. Joachim Neudert schrieb: >>> Am 26.03.25 um 16:00 schrieb Rupert Haselbeck: >>>> Marc Haber schrieb: >>>>> Rupert Haselbeck wrote: >>>>>> Dagegen ist es gerade für den von dir beschriebenen Zweck durchaus >>>>>> praktisch, die darauf vermerkten Daten zur Hand zu haben. Gerade die >>>>>> sämtlichen zulässigen Reifengrößen finden sich schon seit vielen Jahren >>>>>> nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung, so dass es sich, auch für den >>>>>> Fall einer Kontrolle, anbietet, die CoC dabei zu haben, falls man eine >>>>>> andere als die einzige in der Zulassungsbescheinigung Teil I >>>>>> eingetragene Reifengröße am Fahrzeug hat. >>>>> >>>>> So dachte ich das eigentlich auch, aber warum soll man die nicht im >>>>> Fahrzeug aufbewahren? >>>> >>>> Keine Ahnung, ich sehe keinen Grund dazu >>>> >>>> MfG >>>> Rupert >>> >>> Vor allem sehe ich kein Risiko, wenn man es doch macht. Insbesondere im >>> Falle einer Kopie. >> >> Es wird der gleiche Grund sein, warum man auch den Fahrzeugbrief >> (Zulassungsbescheinigung Teil II) nicht im Fahrzeug lassen sollte: Der >> mechanische Schutzgrad vor unbefugter Entwendung ist endlich. (Zumal >> hier(tm) 3/4 unserer PKW nur ein Stoffdach haben, wir haben nämlich eine >> Dosenallergie. >> >> > > Na und? Wenn der Wagen geklaut ist, brauche ich den Zettel auch nicht mehr, > und wenn nur der Zettel geklaut ist – Schulterzuck… war ja nur die > Fotokopie. > Sofern die Kopie im Auto lag, ist der Schaden gering, ich hatte Marc so verstanden, dass es in seiner Frage um das original ging. Ich hae mich um diese EU-Konformintätsbecheinigung nie gekümmert. Beim vorletzten Gebrauchtüassat, bekam ich die nachgereicht, beim aktuellen müsste ich sie irgendwo mit dem Fahrzeugbreif abgeheftet ahben, das Audi-Cabrio hat solche einen Quatsch nicht und die Katze? Who cares? Ich will meine Autos nicht verkaufen und nicht im Ausland zulassen. Und wenn ein Polizeibeamter etwas bemängeln will, kann ich ihm gerne eine Kopie der "Geburtsurkunde" zusenden, dann wird er feststellen, dass das alte Cabrio nachträglich einen Eldelstahlauspuff bekommen hat, alles andere befindet sich im Werksauslieferungszustand. -- Mit freundlichen Grüßen Andreas Bockelmann
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